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Verfasst am: 08.06.05, 12:17 Titel: Verpflichtung des Kreditgebers zur Besichtigung?
Hallo,
folgende Frage habe ich schon im Forum Immobilienrecht gestellt, man hat mich jedoch hierher verwiesen. Also hier noch einmal:
Eine Bank möchte zu einem seit Jahren laufenden und stets pünktlich bezahlten Darlehen für eine Immobilie nun das Grundstück und die Immobilie selbst besichtigen und ein Besichtigungsprotokoll zu Ausführung und Zustand der Immobilie anfertigen. Zu diesem Zweck wurde eine dritte Person (Freiberufler) beauftragt, die Besichtigung vorzunehmen. Da diese Person sich gegenüber dem Kreditnehmer weder ausgewiesen hat, noch nähere Angaben gemacht hat und jede weitere Aussage außer "Ich bin von der Bank beauftragt worden" verweigert hat und der Kreditnehmer auch von der Bank nur an den Freiberufler verwiesen wurde, hat der Kreditnehmer die Besichtigung verweigert. Bis dahin lief die Diskussion per E-Mail.
Die Bank hat dann nach einiger Zeit zu der Sache einen Zweizeiler verfaßt und per Post zugestellt, dass eine Besichtigung erforderlich sei und der Kreditnehmer doch bitte einen Termin vereinbaren möchte. Beigelegt hat die Bank einen Standardtext, dass Kreditinstitute seit dem 1. April 2001 zur Besichtigung der zu beleihenden Immobilie verpflichtet seien. Weitere Hintergrundinformationen wurden nicht gegeben, obwohl vor sie der Zutrittsverweigerung vom Kreditnehmer wiederholt eingefordert wurden.
Der Kreditnehmer zweifelt diese Verpflichtung an, da nirgends sonst Informationen dazu gefunden werden können und er auch keine weitere Person kennt, bei der eine solche Besichtigung eingefordert wurde.
Zu erwähnen wäre noch, dass der Darlehensvertrag die Bank bzw. einen beauftragten Stellvertreter zur Besichtigung berechtigt. Darauf bezieht sich die Bank jedoch nicht. Der Kreditnehmer hinterfragt nur die Vorgehensweise und die von der Bank angegebenen Gründe.
Daher meine Frage: Gibt es diese Verpflichtung tatsächlich? Wenn ja, worauf beruht sie? Können Sie mir das entsprechende Gesetz nennen?
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