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Microzensus - Volkszählung - Behördenwillkür
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edd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:12    Titel: Microzensus - Volkszählung - Behördenwillkür Antworten mit Zitat

Hallo,

2003 hätten jemad bei einer Volkszählung teilnehmen müssen. Die Probanten werden vom Computer ausgewählt, nach Adresse und Hausnummer. Vom Landesamt für Statistik.
Und uns hat es erwischt.
Hier müssen Auskünfte gegeben werden, bis hin zu den sensibelsten Bereichen wie Nettoeinkommen usw.
Jemand wollte hier keine Auskunft geben, da er seit Jahren geschäftlich finanziell kämpfte und das Finanzamt einer seiner Gläubiger war. Er hatte zuviel Erfahrung gemacht, wei mit seiner Ehrlichkeit Mißbrauch getrieben wurde, z.B.: von (Wortsperre: Firmenname), oder Ämtern, auch wenn absolute Datensicherheit zugesichert wurde.
Er weigerte sich, diesen mehrseitigen Fragebogen auszufüllen, um nicht noch mehr kämpfen zu müssen. Jeder, der Erfahrung damit hat, sein Geschäft am Leben zu halten, weiß, wovon ich hier rede.
Das Ende des Liedes war eine Strafe über 250 €
Übrigens, eingezogen, vom Finanzamt!!!!!, einer ganz anderen Behörde, soviel zum Datenschutz.
Er versuchte sich noch zu retten, lange vor dieser Pfändung, da diese Befragung an ein Objekt mit der Hausnummer 4 richtete. Doch vor seinem Einzug wurde neben diesem Objekt ein neues Haus gebaut, weshalb dann die Hausnummer von 4 in 5 geändert wurde. Wenn es also nach den eigenen Gesetzen des Bundesamtes für Statistik ginge, müsste sich diese Befragung auch an die Hausnummer halten, und nicht an ein Haus.
Können die denn machen, was die wollen?
Richtet sich diese Befragung nach Personden, oder nach einem imaginären Haus mit einer fiktiven Seriennummer, welche irgendwo in den Fundamenten dieses Objektes enthalten ist?

Was meint Ihr dazu?

Ciao ed
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung. Völlig rechtens und verfassungskonform.

Die fiktive Person A wird hier als rechtsfeindlicher Querulant dargestellt, der schlichtweg keine Ahnung hat, was das Wort Datenschutz überhaupt bedeutet. Wer aus Egoismus und Paranoia seinen rechtmäßigen Informationspflichten nicht nachkommen mag, hat auch die Konsequenzen zu tragen.

Unsinnig auch das Abstellen darauf, dass "Datenschutz" betroffen wäre, weil die Finanzverwaltung die Geldbuße vollstreckt. Das ist ein völlig üblicher Vorgang, der zulässig ist.

Unsinnig auch die Berufung auf die Fehladressierung. Eine reine Fehlbezeichnung eines einzelnen Merkmales eines konkreten - klar individualisierten - Haushaltes ist völlig unerheblich. Insbesondere wenn es aufgrnd eines Umtandes wie der Änderung der Hausnummer eindeutig ist, was und wer wirklich gemeint war. Nichts anderes werden auch die Gesetze über die Datenerhebung feststellen, diese stellen soweit mir bekannt auf Haushalte als Erhebngsgrundlage und nicht auf Hausnummer ab.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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edd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
diese Sache geht eben schon nach Hausnummer.
Wir sind in dieses Haus eingezogen, da war diese Zählung schon vor uns das zweite mal bei unserem Vorgänger getätig worden, welcher dann 2 km entfernt in das Tal gezogen war. Dann hätte diese Volkzählung ja diesem Mieter folgen müssen!

Querulant, bitte um nähere Info, wie das gemeint ist.

Ansonsten Danke für Ihr Interesse

Ciao ed
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edd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nachträglich noch eine Bemerkung:

wie die Vorgehensweise der Behörden gezeigt hat, gibt es durchaus Grundlagen, welche es erlauben, Daten auszutauschen.
Ich kann durch meine Erfahrung belegen, dass Gläubiger durchaus jederzeit bereit sind, die Grenzen des Rechts zu überschreiten, in der durchaus richtigen Vermutung, dass der Gegner nicht die finanziellen Mittel hat, effektiv zu reagieren.
Mein Vater ist Rechtsanwalt, ich weiß genau, durch unzählige Gespräche, auch durch eigene Erfahrung, bei welcher ich einen Prozess führen musste, das Datensicherheit nur ein Vorhaben ist, aber auch nicht mehr. Mein Freund ist Netzwerkbetreuer beim Finanzamt. Ich weiß, daß es auch hier keine endgültige Datensicherheit gibt.

Ciao ed
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch ich bin betroffen und die Art, Umfang und Tiefe der Fragen empfinde ich als tiefen Einschitt in mein Persönlichkeitsrecht der Informellen Selbstbestimmung.

Fragen, ob ich außereheliche Kinder habe, ob ich diese mit Ausländern habe, mein Gehalt, etc. möchte icht einfach nicht mitteilen.

Zur Datensicherheit. Jeder, wirklich jeder kann dort sich als "Interviewer" bewerben. Soviel zur Sicherheit.

Nun meine Frage:
Verweigern darf ich mich ja nicht. Aber was kann ich tun, um diesem Eingriff in die zum Teil intimen Bereiche meines Leben so schwer wie möglich zu machen?

Chris
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

edd hat folgendes geschrieben::
Wir sind in dieses Haus eingezogen, da war diese Zählung schon vor uns das zweite mal bei unserem Vorgänger getätig worden, welcher dann 2 km entfernt in das Tal gezogen war. Dann hätte diese Volkzählung ja diesem Mieter folgen müssen!


Der Mikrozensus folgt nicht dem Mieter, sondern zielt auf den Haushalt ab. Der ändert sich ja nicht dadurch, daß plötzlich nebenan noch ein Haus gebaut wird.
(Wobei es auch sehr ungewöhnlich ist, daß dann eine Hausnummernverschiebung erfolgt sein soll. Genau deswegen werden ja Nummern wie "4a" vergeben.)

Was questionable content mit "Querulant" meinte:
Gerade unter finanziell angeschlagenen Geschäftsleuten ist das psychologische Muster verbreitet, für das eigene unternehmerische Scheitern andere (das böse Finanzamt, die böse Stadt etc.) verantwortlich zu machen, nur weil man sich nicht eingestehen will, versagt zu haben. Das führt dann im Extremfall eben zum Standardfall des Querulanten, der mit aller Gewalt ein "Haar in der Suppe" sucht in der verzweifelten Jagd nach einem "Schlupfloch". Ihr Hausnummernargument geht schon sehr in die Richtung.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Martin Jandel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

XChris hat folgendes geschrieben::
Aber was kann ich tun, um diesem Eingriff in die zum Teil intimen Bereiche meines Leben so schwer wie möglich zu machen?

Machen Sie falsche Angaben. Wenn die sich nicht widersprechen, prüft die sowieso keiner nach.
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excideuil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 43
Wohnort: Hoyerswerda

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
XChris hat folgendes geschrieben::
Aber was kann ich tun, um diesem Eingriff in die zum Teil intimen Bereiche meines Leben so schwer wie möglich zu machen?

Machen Sie falsche Angaben. Wenn die sich nicht widersprechen, prüft die sowieso keiner nach.


Natürlich, was denn sonst, nur der, der am besten lügt und betrügt kommt in Deutschland am weitesten ...

... der Staat macht es doch vor, gerade die öffentliche Hand schickt durch eine oft nicht vorhandene Zahlungsmoral gesunde Unternehmen in die Insolvenz ...

excideuil
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Machen Sie falsche Angaben. Wenn die sich nicht widersprechen, prüft die sowieso keiner nach.


Das wäre eine Straftat - der Aufruf dazu glaube ich auch ... oder?

Irgendwie komme ich hier nicht weiter. Ich hatte auf fundierte Informationen gehoft und nicht auf Mutmassungen und Meinungen.


Chris
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

XChris hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Machen Sie falsche Angaben. Wenn die sich nicht widersprechen, prüft die sowieso keiner nach.


Das wäre eine Straftat - der Aufruf dazu glaube ich auch ... oder?


Nein, beides ist eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
BStatG 1987 § 23 Bußgeldvorschrift

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 11 Abs. 1 die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

und
Zitat:
OWiG § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.

Die Frage ist, ob man sich erwischen läßt. Ich will nicht wissen, wie viele Fragebögen mit falschen Angaben bei den Landesbetrieben ankommen.

Immerhin muß mindestens ein Sachbearbeiter die Fragebögen auf korrektes Ausfüllen überprüfen, und da er dabei auch die Erfüllung der Auskunftspflicht eines jeden einzelnen Teilnehmers prüfen muß, weiß er über jenen wirklich alles - je nach dem, was man preisgeben muß. Bei dem Gedanken fühle ich mich nicht sehr wohl. Außerdem halte ich das für einen krassen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und es ist nicht einzsehen, daß man da kooperiert.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
Außerdem halte ich das für einen krassen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Dann solltest du (bzw. der TE) den vollständigen Verwaltungsrechtsweg aufnehmen:
Widerspruch - Klage - Revision - Verfassungsbeschwerde

Wer überzeugt ist, Recht zu haben, sollte das Risiko nicht scheuen
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Code:
Außerdem halte ich das für einen krassen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Dann solltest du (bzw. der TE) den vollständigen Verwaltungsrechtsweg aufnehmen:
Widerspruch - Klage - Revision - Verfassungsbeschwerde

Wer überzeugt ist, Recht zu haben, sollte das Risiko nicht scheuen

Recht haben und Recht (zugestanden) bekommen sind leider zwei paar Stiefel. Und warum soll ich die Niederlage bei einem teuren und obendrein langjährigen Prozeß bis in die höchstricherliche Ebene riskieren, wenn ich das Problem viel eleganter lösen kann?

Das letzte Urteil dazu ist offenbar über zwanzig Jahre alt: http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/mikrozen.htm

darin heist es:
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Volkszählungsgesetz 1983 (1 BvR 209/83) festgelegt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden kann: „Diese Einschränkungen bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Der Gesetzgeber hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken. Bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an derartige Einschränkungen ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die in individualisierter, nicht anonymer Form erhoben und verarbeitet werden, und solchen, die für statistische Zwecke bestimmt sind. Bei der Datenerhebung für statistische Zwecke kann eine enge und konkrete Zweckbindung der Daten nicht verlangt werden. Der Informationserhebung und –verarbeitung müssen aber innerhalb des Informationssystems zum Ausgleich entsprechende Schranken gegenüberstehen.“

Jedenfalls nehme ich mir die Freiheit, mich bei nicht anonymisierten Erhebungen meiner Auskunfts"pflicht" zu entziehen.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::


Recht haben und Recht (zugestanden) bekommen sind leider zwei paar Stiefel. Und warum soll ich die Niederlage bei einem teuren und obendrein langjährigen Prozeß bis in die höchstricherliche Ebene riskieren, wenn ich das Problem viel eleganter lösen kann?


Was hat eine rechtfeindliche Gesinnung mit "Eleganz" zu tun?

Vielleicht sollten gewisse Personen mal von Ihrem hohen Ross runterkommen und eingestehen, dass der Boykott einer sinnvollen staatlichen Regelung weil Sie einem gerade nicht passt, nichts anderes als Egoismus zu Lasten der Gemeinschaft ist.

Aber natürlich haben die Juristen an den Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichten keine Ahnung, wie Sie das Volkszählungsurteil des BVerfG zu interpretieren haben. Die Grundrechte sind nämlich wie wir alle wissen immer so zu verstehen, wie der Bürger sie gerne hätte, damit Sie seinen mitbürgerfeinlcihen Zielen auch ja dienen.

Schon komisch, dass genau mit der Denkweise das Dritte Reich begann. Da haben ja auch ein paar Penner angefangen, nicht mehr das in gesetzte hineinzulesen, was wirklich gemeint war, sondern das, was ihren Zielen diente.

Wie jemand bei klarem Verstand argumentieren kann, der Rechtsstaat werde durch rechtsfeindliches Verhalten noch gefördert wird mir wohl auf ewig verborgen bleiben.
_________________
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XChris
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Vielleicht sollten gewisse Personen mal von Ihrem hohen Ross runterkommen und eingestehen, dass der Boykott einer sinnvollen staatlichen Regelung weil Sie einem gerade nicht passt, nichts anderes als Egoismus zu Lasten der Gemeinschaft ist.


Die Gemeinschaft ....
... mein Opa bekommt da immer ganz komische Augen - wegen der Volksgemeinschaft und ich denk da immer an Pioniernachmittage, wo jemand der Gemeinschaft fern blieb und man dann eine Aussprache führte ...

"Die Gemeinschaft" sollte doch bitteschön Abstand nehmen, einzelne Mitglieder nach privaten Dingen auszuhorchen. ICH möchte nicht darüber reden, mit wem ich zeitweise mal zusammen leben, ob ich mit dem Kinder zeugeund ob diese Kinder mit Nichtdeutschen gezeugt werden. Auch geht niemanden was an, warum ich wielange und mit was krank im Bett lag. Ganz unschön finde ich Fragen, die mich zwingen über andere Auskunft zu erteilen. All dies und nochmehr findest DU in den Fragebögen des Mirozensus. Hast Du ihn überhaupt mal gelesen?

Zitat:

Aber natürlich haben die Juristen an den Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichten keine Ahnung, wie Sie das Volkszählungsurteil des BVerfG zu interpretieren haben. Die Grundrechte sind nämlich wie wir alle wissen immer so zu verstehen, wie der Bürger sie gerne hätte, damit Sie seinen mitbürgerfeinlcihen Zielen auch ja dienen.


Gleiches Recht für alle. Stimmts? Auch für die, die Gleicher sind.
Warum soll ich auf mein Recht auf informelle Selbstbestimmung verzichten? Erklärs mir.

Zitat:

Schon komisch, dass genau mit der Denkweise das Dritte Reich begann. Da haben ja auch ein paar Penner angefangen, nicht mehr das in gesetzte hineinzulesen, was wirklich gemeint war, sondern das, was ihren Zielen diente.


FALSCH. Das lag an Leuten, die alles der Gemeinschaft unterordnetetn. Die ohne Zweifel alles gut fanden - solang es die Partei bzw. der Führer gesagt haben. Es lag an Leuten, die ohne Zweifel jede Ordnung, jedes Gesetz und jeden Aufruf befolgten. Erinnert Dich das an jemanden?

Zitat:

Wie jemand bei klarem Verstand argumentieren kann, der Rechtsstaat werde durch rechtsfeindliches Verhalten noch gefördert wird mir wohl auf ewig verborgen bleiben.


Dann will ich Dir mal helfen. Menschen machen Fehler. Auch in einem Rechtsstaat. Es ist also richtig, Dinge die man anzweifelt, in Frage zu stellen und beim Mirozensusgesetzt zweifeln so wie es scheint so ziehmlich alle Betroffenen.

Chris
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

XChris hat folgendes geschrieben::

"Die Gemeinschaft" sollte doch bitteschön Abstand nehmen, einzelne Mitglieder nach privaten Dingen auszuhorchen. ICH möchte nicht darüber reden, mit wem ich zeitweise mal zusammen leben, ob ich mit dem Kinder zeugeund ob diese Kinder mit Nichtdeutschen gezeugt werden. Auch geht niemanden was an, warum ich wielange und mit was krank im Bett lag. Ganz unschön finde ich Fragen, die mich zwingen über andere Auskunft zu erteilen. All dies und nochmehr findest DU in den Fragebögen des Mirozensus. Hast Du ihn überhaupt mal gelesen?


Ja.

Zitat:



Gleiches Recht für alle. Stimmts? Auch für die, die Gleicher sind.
Warum soll ich auf mein Recht auf informelle Selbstbestimmung verzichten? Erklärs mir.


Weil Sie gar kein "Recht auf informationelle Sebstbestimmung" haben, so wie Sie sich das offensichtlich vorstellen. Die Microzensus-Regelungen wurden NACH dem Volkszählungsurteil des BVerfG getroffen und tragen dem Recht auf informationelle Sebstbestimmung Rechnung.

Grundrechte gelten nun einmal nur in den Schranken, die Verfassung und Gesetz Ihnen ziehen.

Ums es deutlich zu machen: Berufsfreiheit bedeutet nun einmal auch nicht, dass man in seinen Grundrechten verletzt ist, weil man nicht den gewünschten Beruf als Profikiller oder Sklavenhändler ausüben darf. Und informationelle Sb nicht, dass man keinerlei Inforamtionen an den Staat geben muss, sei die Maßnahme auch noch so sinnvoll.

Zitat:



FALSCH. Das lag an Leuten, die alles der Gemeinschaft unterordnetetn. Die ohne Zweifel alles gut fanden - solang es die Partei bzw. der Führer gesagt haben. Es lag an Leuten, die ohne Zweifel jede Ordnung, jedes Gesetz und jeden Aufruf befolgten. Erinnert Dich das an jemanden? [/quote

Mit anderen Worten: Auch hier ein Thema, bei dem Sie sich nicht strukturiert informiert haben, dies anscheinend auch nicht wollen. Der Aufstieg der NSDAP begann dadurch, dass sie gewählt wurde.

Und zwar von Menschen, die mit staatlichen Regelungen einfach deswegen unzufrieden waren, weil diese ihrem Egoismus und ihren Vorurteilen nicht genug entgegenkam.

Eine freiheitliche Rechtsordnung wird nun einmal nicht von Egomanen verwirklicht, die gegen alles sind, was Ihnen gerade nicht passt. Sondern von denjenigen, die zuerst prüfen, was der Sinn einer Maßnahme ist und dann auf legale - sprich politische- Weise gegen diejenigen Maßnahmen vorgehen, die sie TROTZDEM nach Abwägung der Vor- und Nachteile für nicht sinnvoll halten.


Zitat:

Wie jemand bei klarem Verstand argumentieren kann, der Rechtsstaat werde durch rechtsfeindliches Verhalten noch gefördert wird mir wohl auf ewig verborgen bleiben.

Zitat:

Dann will ich Dir mal helfen. Menschen machen Fehler. Auch in einem Rechtsstaat. Es ist also richtig, Dinge die man anzweifelt, in Frage zu stellen und beim Mirozensusgesetzt zweifeln so wie es scheint so ziehmlich alle Betroffenen.


Kleiner Hinweis: Meine Kritik richtet sich nicht gegens Anzweifeln. Sondern dagegen, dass Sie gar nicht Anzweifeln. Sie sind aus egozentrischen Motiven von vorn herein dagegen und wollen das Gesamtbild - Vor- Und Nachteile des Microzensus gar nicht sehen. Sie konnten ja nicht einmal ansatzweise darstellen, wofür er überhaupt dient.

Es scheint also kaum Ihr erster Schritt gewesen zu sein, sich angesichts Ihrer "Zweifel" zu informieren über den Zweck der Maßnahme.

Nennen Sie mir eine belastende Maßnahme seitens des Staates, über die sich niemand aufregt. Schonmal mitbekommen wie jemand für den Straßenbau enteignet wurde? Ich vermute mal, das hindert Sie nicht daran, aus Solidarität nun nicht mehr auf öffentlichen Straßen zu fahren, oder?

Und vor allem: Wollen Sie mir nun sagen, dass Straßenbau als solcher verfassungswidrig ist und unterlassen werden sollte?
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