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Zählt Abmahnung garnicht?

 
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gabic68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:29    Titel: Zählt Abmahnung garnicht? Antworten mit Zitat

Der Fall :Der Mieter(in diesem Fall Untermieter) zahlt für einen Gewerberaum immer verspätet die Miete.Im Vertrag ist der 1. Werktag eines Monats vereinbart.Im März erhält er deswegen eine Abmahnung,in der ihm bei nochmlals verspätetem Geldeingang dei fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" angekündigt wird..April und Mai hat er pünktlich gezahlt,jetzt im juni erst am 8.6. Kann er gekündigt werden,oder zählt die Abmahnung garnicht?
Gabic68
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Gewerbemietvertrag kann auch ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden - fristgerecht. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist selbstverständlich nur bei grobem Vertragsverstoß wie Zahlungsrückstand möglich. Die verspätete Zahlung würde meines Erachtens keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Sie können aber fristgerecht kündigen, wenn Sie den Mieter loshaben wollen. Es fragt sich nur, wer dann nachkommt. Also - ich wäre zufrieden, wenn meine Mieter "nur" mit 8 Tagen Verspätung zahlen würden. Wenn man keine großen Probleme hat, dann muß eben mit kleinen Problemchen Vorlieb nehmen um sich ärgern zu können.
MfG
Lucky
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