Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Der Fall :Der Mieter(in diesem Fall Untermieter) zahlt für einen Gewerberaum immer verspätet die Miete.Im Vertrag ist der 1. Werktag eines Monats vereinbart.Im März erhält er deswegen eine Abmahnung,in der ihm bei nochmlals verspätetem Geldeingang dei fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" angekündigt wird..April und Mai hat er pünktlich gezahlt,jetzt im juni erst am 8.6. Kann er gekündigt werden,oder zählt die Abmahnung garnicht?
Gabic68
Ein Gewerbemietvertrag kann auch ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden - fristgerecht. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist selbstverständlich nur bei grobem Vertragsverstoß wie Zahlungsrückstand möglich. Die verspätete Zahlung würde meines Erachtens keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Sie können aber fristgerecht kündigen, wenn Sie den Mieter loshaben wollen. Es fragt sich nur, wer dann nachkommt. Also - ich wäre zufrieden, wenn meine Mieter "nur" mit 8 Tagen Verspätung zahlen würden. Wenn man keine großen Probleme hat, dann muß eben mit kleinen Problemchen Vorlieb nehmen um sich ärgern zu können.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.