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Fristlose Kündigung erwirken!

 
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:00    Titel: Fristlose Kündigung erwirken! Antworten mit Zitat

Hallo,

für meine Bürotätigkeit habe ich im Spätsommer 2003 Bürofläche angemietet.
Ich (A) habe mit Firma (B) einen Mietvetrag abgeschlossen. Dieser läuft unbefristet
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Im Sommer 2004 wurde zwischen Firma (B) und mir (A) eine gemeinsame
Firma (C) gegründet. Aus dieser bin ich im Herbst 2004 wieder ausgetreten.
Firma besteht immer noch und wird weiter von Firma (B) geführt.

Seit Herbst 2004 erhalte ich jedoch meine Mietrechnungen von der Firma (C)!
Nicht mehr, wie im Mietvertrag festgehalten, von Firma (B)!

Habe diese bisher auch pünktlich bezahlt! Möchte jedoch jetzt, aus persönlichen Gründen, möglichst schnell kündigen!

Kann ich mit den oben genannten Punkten eine sofortige Kündigung erwirken?

Danke
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine fristlose - außerordentlice - Kündigung setzt schon einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Vertrag voraus.
Ich kann nicht erkennen, worin der bestehen soll?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ihnen wird doch die vertragsgemäße Nutzung gewährt!

Kein Kündigungsgrund aus Personalquerelen auf VM-Seite
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Querelen von VM Seiten gab es schon. Nur lassen sich diese nicht in Schriftform beweisen.
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Habe meinem Vermieter eine "Ordentliche Kündigung" mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 3 Monaten geschickt. Das ganze wurde per Einschreiben und Rückschein an den Vermieter geschickt und ging kommentarlos an mich zurück.

Was bedeutet das? Hat er die Kündigung nicht akzeptiert? Muss er doch?

Ich habe aber auch erfahren, dass mein Büro mittlerweile anderweitig genutzt wird.
D.h. ich habe noch Schlüssel und einen gültigen Mietvertrag bis Ende September nutze
das Büro aber nicht mehr. Er kann doch nicht einfach meine leeren Räume zwischenzeitlich anderweitig vermieten!!

Ist das ein Grund zur sofortigen außerordenltichen Kündigung?

Grüße
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollten Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, das ist ebenfalls zulässig.

Wenn der VM die Räume auch nur ohne Erlaubnis betritt, geschweige denn die Nutzung durch andere erlaubt, odersogar die Räume zweifach vermietet, ist das eigentlich auf jeden fall Grund genug, um fristlos zu kündigen.

Wer hat eigentlich das Einschreiben zurück geschickt? Steht da irgendetwas auf dem Rückschein, oder können Sie sonstwie nachweisen, dass es bei Ihrem VM angekommen ist?
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. ich lasse ihm heute per Einwurfeinschreiben die fristlose Kündigung zukommen und bin damit sofort von Mietvertrag befreit?

Ich kann nachweisen dass das Einschreiben ankam und auch gelesen wurde. Aber eine zweifache Vermietung meiner Räume ist absolut zuviel.

Muss ich nun beweisen, dass meine Räume durch dritte genutzt werden?

Wie wäre das weitere Vorgehen? Will noch heute (im Juni) aus dem Mietvetrag?
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können ja nur fristlos kündigen, wenn Sie einen trifftigen Grund haben. Wenn Sie nachweisen können, dass die Räume anderweitig genutzt werden( durch Fotos, Zeugenaussagen), ohne Ihre Erlaubnis, haben Sie den Grund.

Zu welchem Datum haben Sie denn die ordentliche Kündigung geschrieben?
Wenn Sie nachweisen können, dass der VM sie bekommen hat, wäre das vielleicht der einfachere Weg, zumal es gar keine Rolle spielt, ob er die Kündigung gelesen hat, sondern lediglich, ob sie Ihm zugestellt worden ist.
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