Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Maklerprovision bei Zwangsversteigerung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Maklerprovision bei Zwangsversteigerung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:14    Titel: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo,
kurz zur Erklärung:
Ich habe mich auf die Zeitungsanzeige eines Maklers (Angeboten wurde ein Reihenhaus) bei diesem gemeldet. Das Objekt wurde von mir in Gegenwart des Maklers 2 x besichtigt. Nach dem ersten mal wurde mir auf meinen Wunsch vom Makler ein komplettes Expose mit den AGB übergeben. Ich sagte dem Makler den Kauf zu. Mir war bekannt das sich das Objekt bereits in der Zwangsversteigerung befand. Daraufhin wurde der Entwurf eines Notarieller Kaufvertrages angefertigt und ein Notartermin vereinbart. Durch die AGB war mir bekannt das ich eine Provision zu leister habe. Als ich dann nochmals mit meiner Bank sprach wurde mir dringend angeraten den Versteigerungstermin abzuwarten und es eventuell dort zu erwerben. Dem Makler sagte ich daraufhin unter dem Vorwand das ich das Haus doch nicht finanzieren könne kurzfristig ab. Über diese Erklärung war er zwar sehr erstaunt jedoch akzeptierte er sie. Ich erwarb dann das Objekt doch in der Zwangsversteigerung was der Makler erfuhr. Er schickte mir einen Provisionsrechnung mit dem Hinweis das ich Provisionspflichtig sei.
Muss ich diese bezahlen??????
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:19    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Selbstverständlich müssen Sie bezahlen.
Eindeutiger geht´s nun wirklich nicht mehr.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 17:56    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Da es sich bereits in der Zwangsversteigerung befand, ist keine Provision erforderlich.
Die Zwangsversteigerung kann nur der Gläubiger rückgängig machen. Der Makler konnte garnicht anbieten!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 18:21    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Selbstverständlich konnte der Makler anbieten. Auch seine Provisionsforderung ist berechtigt - sofern er in seinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen hat, daß diese auch im Falle der Zwangsversteigerung gelten.
Nach oben
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 21:49    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Fürd en Verkauf bestand mit dem Besitzer ein sogenannter Makleralleinvertrag.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 09:37    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Das Verfahren wird nur auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt. Dieser hat jederzeit die Möglichkeit, das Verfahren abzubrechen.

Ein Kauf ist auch während des Versteigerungsverfahrens möglich. Allerdings müssen bei einem Kaufvertrag der Eigentümer und die Gläubiger mitwirken.

Hier wurde das Haus nicht gekauft sondern ersteigert und der Makler hat damit nichts zu tun.

Auch wenn ein Makleralleinvertrag vorhanden, kann der Makler bei einer Versteigerung keine Provision erhalten.
Was ist wenn ein anderer die Imobilie ersteigert?
Nach oben
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 11:49    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Mir ist gesagt worden: Es ist richtig das der Makler keinen Anspruch gegen andere Ersteigerer hat. Mir war das Objekt aber durch diesen bekannt da ich es ja auch kaufen wollte. Es soll ein Urteil des BGH geben das besagt das der Makler schon für die Kontakt - Vermittlung kassieren kann?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 13:05    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

So ist es. Der Makler hat seine Pflicht erfüllt, in dem er Ihnen das Objekt nachgewiesen hat.
Ohne seine Arbeit, hätten Sie keine Kenntnis davon gehabt, daß das Objekt zum Verkauf/Versteigerung steht.
Sie haben mit dem Makler besichtigt, seine Dienste in Anspruch genommen.
Das reicht völlig aus.
Den Prozess würden Sie verlieren.

Wenn Ihr Verhalten so astrein wäre, hätten Sie dem Makler ja auch nicht unter dem Vorwand, keine Finanzierung zu bekommen, abgesagt sondern hätten direkt gesagt "ne, ich warte dann lieber bis zur Versteigerung, dann muß ich an Sie nichts bezahlen".
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 10:04    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Was ist wenn ein anderer die Imobilie ersteigert und der Makler ein Makleralleinvertrag hat.
Auch mit einem Makleralleinvertrag bekommt er keine Provision!
Nach oben
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 11:37    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Dann ist es eindeutig. Der Makler hat keinen Anspruch da er ja keinen Kontakt zwecks vorzeitigem Kauf hatte und Ihm das Objekt nicht durch den Makler bekannt war.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 17:21    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Kommt ein Interessent zufällig an eine Immobilie, ohne Makler, kann er diese nur über den Makler kaufen wenn es ein Makleralleinvertrag gibt. Der Makler muss nicht aktiv gewesen sein.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:25    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

"Kommt ein Interessent zufällig an eine Immobilie, ohne Makler, kann er diese nur über den Makler kaufen wenn es ein Makleralleinvertrag gibt. Der Makler muss nicht aktiv gewesen sein."

Das ist so nicht ganz korrekt, denn der Makleralleinauftrag nimmt dem Eigentümer nicht das Recht, selbst privat zu verkaufen - und zwar provisionsfrei. Er darf lediglich keinen zweiten Makler beauftragen oder sich dessen Dienste gefallen lassen.
Nur der sog. Qualifizierte Makleralleinauftrag bindet den Eigentümer an den Makler. Während der Vertragslaufzeit kann dann nur über den Makler verkauft werden. Diese Auftragsart kann jedoch nur über eine Individualvereinbarung geschlossen werden.
Nach oben
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 09:04    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für die Tipps. Aber gibt es bestimmte Paragrafen und kann mir diese jemand nennen Mit den Augen rollen
Nach oben
Zwangsversteigerung24.de
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 11:21    Titel: Re: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Gehen Sie davon aus, daß sowohl die Makler als auch die Juristen, die sich hier äußern, die Rechtslage genau kennen.

Doch die ersterern werden sich nicht selbst schaden wollen.
Und die zweitereren werden hier allein schon ob des sicherlich hohen Gegenstandswertes keine kostenlose Rechtsauskunft geben.

Grüße aus Dortmund
Nach oben
ommi
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 17:11    Titel: Maklerprovision bei Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Ist eine interessante Version um auf Ihre käuflich zu erwebenden Bücher aufmerksam zu machen.

Aber vielleicht gibt es ja doch jemand der etwas genaueres weiss oder sagen kann.

Es geht mir nicht um eine umfassende Rechtsberatung sondern um meine Chance in einem möglichen Prozess abschätzen zu können da der Makler mich verklagen will.

Traurig Weinen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.