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Verfasst am: 08.06.05, 18:35 Titel: Person ohne Mietvertrag
Hallo,
folgendes Problem besteht:
Zwei Personen kaufen ein Haus. In dem Haus wohnt neben diesen zwei Personen eine weitere. Sie ist die Frau einer der beiden Hauseigentümer. Alle Kosten (Abzahlung des Hauses, als Miete, Betriebskosten, Strom, Wasser usw.) werden durch drei geteilt. Seit mehreren Monaten weigert sich die dritte Person, welche nicht mit am Hauskauf beteiligt ist, strickt zu jeglicher Zahlung. D.h. die Kosten werden nur durch zwei geteilt. Diese Person (Ehefrau) wohnt aber ständig da, ist auch dort gemeldet, schläft, wäscht usw. dort. Hat fünf Hunde im Haushalt usw. Selbst die Telefonrechnung (ISDN mit getrennten Nummern) wird nicht mehr von ihr gezahlt.
Wichtig ist noch, dass für diese Person kein Mietvertrag exisiert.
Meine Frage lautet jetzt: Ist diese verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen? Kann man die Person des Hauses verweisen?
Welche rechtlichen Mittel hat man??
Ich bitte dringends um Hilfe, denn die Kosten werden sind nicht mehr tragbar.
Um diese Situation überhaupt einschätzen zu können, sind meiner Meinung nach weitere Angaben erforderlich:
1. Sind die Eigentümer je zur Hälfte als Eigentümer des gesamten Hauses im Grundbuch eingetragen? Wenn ja, sind sich die Eigentümer einig, wie sie vorgehen wollen? Wenn nein, wie sieht die Teilungserklärung aus (gibt es eine?)?
2. Ist die Regelung, dass die Kosten durch 3 geteilt werden, wirksam vereinbart (mündliche Vereinbarung oder wurde länger so gehandhabt, ...)? Ist diese Regelung zweckmäßig? (Hat jeder ca. 1/3 des Platzes zur Verfügung z.B.?)
3. Gibt die dritte Person eine Begründung dafür, warum sie die Zahlung verweigert? _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Da der eine Eigentümer ja der Ehemann der Person ist die nicht mehr zahlt, gibt es da ein Problem. Dieser sagt zu der ganzen Sache nämlich garnichts und hält den Mund.
Eine vertragliche Einigung in dem Sinne besteht wohl nicht.
Die Dritelteilung ist zweckmäßig, im Prinzip nutzen alle Personen das gesamte Haus. Lediglich die Schöafräume sind getrennt.
Eine klare Begründung gibt die Person nicht ab.
Sind die Eigentümer je zur Hälfte als Eigentümer des gesamten Hauses im Grundbuch eingetragen? Wenn ja, dann hat die dritte Person aus meiner Sicht einen (wenn auch mündlichen, das ist "nur" eine Frage der Beweisbarkeit) Mietvertrag mit beiden Eigentümern (zusammen, nicht mit jedem einzelnen), d.h. für irgendwelche Handlungen wie z.B. Kündigung, Fordern der Miete, usw. müssen die Eigentümer zusammen handeln (glaube ich zumindest). _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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