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Pflege von Oma - Wie Pflegestufe beantragen und noch mehr...

 
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EvaSch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 15:06    Titel: Pflege von Oma - Wie Pflegestufe beantragen und noch mehr... Antworten mit Zitat

Hallo

Also, meine Oma ist pflegebedürftig.
Das Problem an der ganzen Sache besteht darin, dass sie keine fremden Personen an sich ran lässt.
So müsste meine Mutter die Pflege übernehmen, was ihr aber nix ausmacht.

Nun will aber meine Oma nicht die Pflegestufe beantragen, weil sie sich schämt und denkt, dass nur fremde Personen sie pflegen dürfen.

Kann mein Vater, als ihr Sohn, für sie die Pflegestufe beantragen, oder muss das meine Oma machen?

Meine Mutter ist ALG2 Empfängerin und sollte vom AA aus einen Nachweis bringen, dass NUR SIE (kein anderer Mensch auf dieser Welt, laut SB) meine Oma pflegen kann.
Da sie leider keinen Nachweis bringen kann, wurde sie nun zu einem EEJ verdonnert, in welchem sie sich um fremde, alte und pflegebedürftige Menschen kümmern soll.

Wer kann helfen?

MfG Eva
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Egli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

EvaSch hat folgendes geschrieben::
Kann mein Vater, als ihr Sohn, für sie die Pflegestufe beantragen, oder muss das meine Oma machen?

Soweit der Vater amtlich bestellter Betreuer ist oder wenigstens eine Vollmacht für die Beantragung vorweisen kann, so darf er dies tun.

EvaSch hat folgendes geschrieben::
Meine Mutter ist ALG2 Empfängerin und sollte vom AA aus einen Nachweis bringen, dass NUR SIE (kein anderer Mensch auf dieser Welt, laut SB) meine Oma pflegen kann.

Wenn Ihre Mutti den Nachweis erbracht hätte, so stünde sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung - kurzum würde sie kein ALG II mehr erhalten.

EvaSch hat folgendes geschrieben::
Nun will aber meine Oma nicht die Pflegestufe beantragen, weil sie sich schämt und denkt, dass nur fremde Personen sie pflegen dürfen.

Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten der Pflege:
1. Pflege allein durch Angehörige oder Nahestehende (dann gibts als Ausgleich hierfür Pflegegeld)
2. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (nennt sich Pflegesachleistung)
3. Kombileistung (Nr. 1 + 2 kombiniert)

Für Ihre Oma wäre wichtig, dass Ihre Mutter sie pflegt, also sollte sie Pflegegeld beantragen.

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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EvaSch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Danke für die Antwort.

Problem ist ja, dass meine Oma wirklich nicht zeigen will, dass sie pflegebedürftig ist.
Sie geht ja noch netmal zum Arzt, obwohl sie müsste und es dringend mal nötig hätte!
Sie wird auch immer verwirrter....
Leider sieht sie nicht ein, das sie Hilfe braucht...

MfG Eva
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Egli hat folgendes geschrieben::

EvaSch hat folgendes geschrieben::
Meine Mutter ist ALG2 Empfängerin und sollte vom AA aus einen Nachweis bringen, dass NUR SIE (kein anderer Mensch auf dieser Welt, laut SB) meine Oma pflegen kann.

Wenn Ihre Mutti den Nachweis erbracht hätte, so stünde sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung - kurzum würde sie kein ALG II mehr erhalten.


Das ist falsch (bei AlG 1 wäre es richtig).
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Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 12:37    Titel: Re: Antworten mit Zitat

@FM:

Ups, ist mir doch ein Fehler unterlaufen.

Sie haben natürlich Recht!

Danke.

Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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