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Hallo ich habe vor 2 Jahren eine Internet Seite für eine Firma gebaut.
Meine Aufgabe: Text Vorlagen und gegebene Angaben technisch umzusetzten.
Jetzt (2005) ist diese Firma "Angeschissen" worden und mit erflog.
Kosten ca. 2500€ . Grund falsche Angeben im Impressum.
Nun werden diese 2500€ von mir verlangt zu ersetzten.
Nun die Frage "ghet das?".
Habe mich schon etwas belesen TDG usw. dort heißt es das der Betreiber
der Internetseite für Inhalte Haftet auch wenn diese von dritten sind und er sie sich zu
eigen macht.
Das kann man ohne Kenntnis der Details nicht beantworten. Es wäre z. B. zu prüfen, wer für was verantwortlich war, welche Kosten in den € 2.500 enthalten sind und ob den Seitenbetreiber ein Mitverschulden trifft.
Bei dem Betrag sollte man einen Anwalt die Sache prüfen lassen.
Habe mich schon etwas belesen TDG usw. dort heißt es das der Betreiber
der Internetseite für Inhalte Haftet auch wenn diese von dritten sind und er sie sich zu
eigen macht.
Was nun zahlen oder vor Gericht ?
Das betrifft die Haftung nach außen. Zum Vergleich: wenn du bei einer Hinterhofwerkstatt gebrauchte Reifen auf dein Auto montieren läßt mit zu wenig Profil, haftest du selbst für Unfallfolgen oder Bußgelder. Die Polizei oder den Geschädigten interessiert es nicht, wo du die Reifen her hast. Du kannst dann aber deinerseits den Hinterhofwerkstattinhaber wegen mangelhafter Leistung verklagen.
Ähnlich ist es hier: der Betreiber haftet für das, was er ins Internet stellt. Wenn er nicht jemand beauftragt hatte, der das richtig gelernt hat, wars eben Pech. Zahlen muß erst mal der Betreiber.
Aber wenn der "Webdesigner" als Unternehmer auftritt und solche Diensteistungen erbringt, haftet er auch für die Qualität (gegenüber dem Kunden). Hier kommt es darauf an, welche Leistung vereinbart wurde. Wenn es nur um die graphische Umsetzung vorgegebener Inhalte ging, mag die Haftung für solche Fehler entfallen. Wenn aber die komplette Erstellung einer Web-Seite der Auftrag war, gehört dazu m.E. auch die Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Deshalb beauftragt man eben nicht einen 18jährigen Schüler, der erst hinterher mal im TDG nachsieht wie es hätte sein müssen, sondern einen ausgebildeten Mediengestalter, der so etwas gelernt hat. Trotzdem muß der 18jährige Schüler, wenn er sich als "Modern Webdesign Oberhausen und Umgebung" oder so ähnlich bezeichnet hat, also als einschlägiges Unternehmen aufgetreten ist, für seine Fehler haften. Anders sieht es aus, wenn der 18jährige Schüler zu diesem Zweck als Arbeitnehmer angestellt wurde (typisches Merkmal: Lohnsteuerkarte), dann haftet er nur sehr eingeschränkt und bei typischen Impressumsfehlern wohl gar nicht.
Alle Inhalte wurden vom Kunden bereitgestellt. Korrekkturlesen wurde vom Kunden durchgeführt. Also einen enge zusammenarbeit von Readktion und Technik.
wobei ich den part technik hatte. Der Preis der Webseitenerstellung liegt im bereich 200€ also nur ein obolus. Zur Zeit der Webseitengestalltung war ich noch Student mit einem Nebengewerbe. Ich bin kein Mediengestallter.
Änderungenan dieser Homepage inerhalb dieser 2 Jahren wurden kostenlos durchgeführt als Freundschaftsdienst.
Hallo ich habe vor 2 Jahren eine Internet Seite für eine Firma gebaut.
Meine Aufgabe: Text Vorlagen und gegebene Angaben technisch umzusetzten.
Also ohne oder ohne vollständige Anbieterkennung?
Wenn das die Vorgabe war, dann sehe ich hierin keine Schlechterfüllung. Im übrigen wären die € 2.500,- ein Mangelfolgeschaden, für den man nur im vorhersehbarem Bereich haftet. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Grund der Abmahnung, fehlender Geschäftsführer im Impressum. Unter Mitarbeiter aber Aufgeführt. Falsche Firmierung zwei Buchstaben haben gefehlt. (Konnte ich nicht wissen weil diese 2 Buchstaben im gesamte Geschäftsverkehr niergends Auftauchen. Nur im Handelsregister sind Sie.
Zur Internetseite kommen noch das die Adresse im HRB nicht aktuell war. Da kann ich wirklch nichts dafür.
Der Abmahnung folgte einen einstweilige Verfügung.
Hallo ich habe vor 2 Jahren eine Internet Seite für eine Firma gebaut.
Meine Aufgabe: Text Vorlagen und gegebene Angaben technisch umzusetzten.
Also ohne oder ohne vollständige Anbieterkennung?
Wenn das die Vorgabe war, dann sehe ich hierin keine Schlechterfüllung. Im übrigen wären die € 2.500,- ein Mangelfolgeschaden, für den man nur im vorhersehbarem Bereich haftet.
Den Mangelfolgeschaden gibt es im Werkvertragsrecht nicht mehr.
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