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Verfasst am: 09.06.05, 15:19 Titel: Kann ein Anwalt selbst bei falscher Beratung Rechnungen stel
Hallo,
Mich würde interessieren, ob ein Anwalt, selbst wenn er einen falsch berät, d. h. in eine Klage führt, die der Mandant gar nicht gewinnen kann, er diese Beratung in Rechnung stellen kann.
Ein Besipiel:
Ein Bafögempfänger bekommt vom Bafögamt die Aussage, er müsste den Baföganteil seines Vaters oder der Mutter selbst einklagen, da es sich um Zivilrecht handelte. Er wendet sich an einen Anwalt, der dies - obwohl sein neuer Mandant diese Aussage vor ihm in Frage stellt und ihn darauf anspricht , dass er bereits andere Informationen erhalten hat, die ihm besagen, das nicht er klagen muss - bestätigt und es bis zum Prozess kommen lässt.
Vor Gericht weisst der Richter daruaf hin, das diese Klage nie Aussicht auf Erfolg hatte, da die Klägerin nie in der Position war zu klagen.
Wenn der Anwalt, der offensichtlich falsch beraten hätte, trotzdem eine Rechnung stellen würde, müsste diese dann beglichen werden, bzw. was könnte ein Mandant tun, um diese Rechnung nicht begleichen zu müssen. Ist für so etwas die Anwaltskammer zuständig?
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