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M zahlt bei einer wohnung von 45 qm müllbeseitigungskosten in höhe von 243 euro pro jahr. M wohnt in einer wohnung einer großen anlage, die mit öffentlichen mittel gefördert wurde. es gibt für die ganze anlage 7 große mülltonnen, die 2-mal wöchentlich geleert werden, allerdings nicht allesamt, sondern 2-mal 4 mülltonenn und 1-mal 3, d.h. insgesamt 11 tonnen werden wöchentlich geleert. kann M von V verlangen, 2 mülltonnen abzuschaffen, und die verbliebenen 5 mülltonnen 2-mal wöchentlich leeren lassen, d.h. insgesamt 10 mülltonnen würden pro woche geleert werden? verstößt denn V nicht etwa gegen das wirtschaftlichkeitsgebot?
In allen mir bekannten Städten gibt es "Müll"-satzungen (im wahrsten Sinne des Wortes), die genau vorschreiben wieviel Mülltonne pro Einwohner/Wohneinheit zwangsweise zugwiesen werden. Der Vermieter ist aus ökonomischen Gründen (da er ja immer in Vorkasse für seine Mieter gehen darf) daran interessiert die Nebenkosten inkl. Müllkosten niedrig zu halten.
Studieren Sie doch mal Ihre "Müll"-Satzung.
Soweit ich aber weiß, beziehen sich die Müllsatzungen aber nur auf die notwendige Anzahl an Tonnen. Ob damit auch der Leerungsrythmus zwingend vorgeschrieben wird, weiß ich nicht.
Vielleicht würde es ja auch gehen, wenn die Tonnen nur einmal in der Woche geleert werden.
Aber der Mieter sollte sich die Mühe machen, in die ensprechende Abfuhrsatzung seiner Gemeinde schauen. Wobei dann aber der VM entscheidet. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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