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BAFöG-Amt und Bausparvertrag

 
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blöd gelaufen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:07    Titel: BAFöG-Amt und Bausparvertrag Antworten mit Zitat

Ich habe heute einen Brief vom Studentenwerk erhalten. Dieses hat herausgefunden, dass ich freigestellte Kapitalerträge für die Bwz 2000-02 hatte. Nun verlangt es Nachweise über mein Vermögen zu der Zeit.
Mein Problem ist folgendes: Ich habe bei der Antragstellung im Juni 00 einen Bausparvertrag verschwiegen. Diesen Vertrag hatte ich im August 00 auf meinen Vater überschrieben. Es gibt ein Schreiben von der Bank über den geplanten Übertrag, jedoch hat mein Vater versäumt, ein entsprechendes Formular abzugeben, so dass der Bsv drei Jahre auf meinen Namen weiterlief.
Den Bsv muss ich dem Studentenwerk wohl offenlegen.
Ich frage mich jedoch, ob ich die Überschreibung des Bsv nicht als Begleichung von Schulden darstellen kann. Ich habe zuhause Miete gezahlt, was sich über den Lohnsteuerausgleich meines Vaters belegen lässt. Mmehrere Zahlungen sind ausgefallen und wurden dann als Einmalzahlung in Form des Bsv geleistet.
Inwieweit muss ich das nachweisen? Würde das akzeptiert werden? Ich habe den Bsv nie angetastet, auch als es mir finanziell sehr schlecht ging. Das sind doch Beweise zu meinen Gunsten. Oder?
Was meint ihr dazu?
Ich habe auf gar keinen Fall vor, BAFöG zurückzuzahlen und gehe vor Gericht wenn`s sein muss. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten. Kennt jemand eine gute Seite, wo man Infos zur Selbstverteidigung bekommt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.06.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke in so einem fall wird man gar nicht drum rum kommen, einen Anwalt einzuschalten.
Es sei denn sie gehen davon aus, dass das Bafög-Amt im Fall eines Gerichtssteits einen "Anfänger" engagieren wird.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rückzahlung ist das kleinere Problem. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts handelt es sich dabei um strafbares Handeln (Sozialbetrug) und nicht etwa nur - wie vorher einige BAföG-Ämter meinten - um eine Ordnungswidrigkeit.

Sie sollten also in Erwägung ziehen, daß ein Strafverfahren folgt, das zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister führen kann. Schon deshalb wäre eine anwaltliche Vertretung unbedingt anzuraten.

Auch wenn man auf vielen Internet-Seiten liest dies wäre doch gar kein Betrug sollte man die Rechtsmeinung des zweithöchsten deutschen Strafgerichts nicht unterschätzen.

Mehr zum Thema: www.bafoeg-rechner.de
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