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Anmeldungsdatum: 03.04.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.06.05, 04:43 Titel: Verkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]
Hallo,
ich möchte mein Auto bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigern, da ich mir ein neues Auto gekauft habe.
Nun meine Frage:
Was ist wenn ich während die Versteigerung läuft einen Unfall mit dem Wagen habe oder mir der Wagen gestohlen wird. Kann es dann sein, dass der Käufer (Ersteigerer) mir gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen kann?
Für jede Antwort bedanke ich mich im voraus
Marcel aus Berlin
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.05, 10:39 Titel:
Paßt aber nicht in "Verfassungsrecht".
Zunächst einmal würde es sich in einem solchen Fall empfehlen, die Auktion sofort (unter vorheriger Streichung sämtlicher Gebote und Auswahl des passenden Abbruchgrundes bei Internetauktionshaus [Name geändert] "weil der Artikel zerstört wurde") abzubrechen.
Eröffnet man dem K diese "gute Nachricht" hingegen erst nach Auktionsende, würde ich mir an dessen Stelle zunächst einmal getäuscht vorkommen und entsprechende Beweise verlangen.
Außerdem wäre dann zu beachten:
§275 BGB Unmöglichkeit der Leistung
=> führt zu §280ff. BGB: ggfs. Schadensersatzanspruch des Gläubigers (K), wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schuldners (VK), §276 BGB.
Bei Diebstahl/Unfall auch Anspruch des K auf Herausgabe der Versicherungsleistung, §285 BGB. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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