Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.06.05, 17:01 Titel: rückwirkend selbst versichern?
Hallo zusammen!
Vor kurzen wurde herr maier (name geändert) von seiner krankenkasse angerufen. er solle angeben machen wie viel er letztes jahr im monat verdient hat um zu prüfen ob er noch bei seinem vater in der familienversicherung mit verichert sein kann. herr maier ist student und hat einen nebenjob. er verdient ca. 500€ im monat, wobei erst im märz 2005 informiert worden ist, dass wenn man mehr als 2 mal im jahr als student über 400€ verdient eine eigene versicherung notwendig ist. in seinem 2. beschäftigungsjahr wird herr maier angeschrieben um angaben zu machen, was er verdient. dies gibt er auch an, aber erst ab märz 2005, da ihm am telefon gesagt wurde (herr maier hat sich nämlich erst nochmal bei der versicherung selbst informiert) man brauche keine rückwirkenden angaben zu machen. die beschäftigung fing im märz 2004 an. herr maier fragt sich nun was er machen soll. ist er verpflichtet das komplette letzte jahr rückwirkend zum beschäftigungsbeginn zu zahlen? er wurde erst anfang des jahres aufgefordert angaben zu machen und es wurde (leider nur telefonisch) versichert, dass rückwirkend keine angaben gemacht werden müssen und auch nichts rückwirkend zu zahlen ist.
herr maier freut sich auf eure antworten
danke schon mal im vorraus.
Herr Maier bzw. das Elternteil, wo Herr Maier versichert ist, ist der Krankenkasse gegenüber verpflichtet, über jede Einkommensänderung des Herrn Maier zu informieren. Dies wird unter anderem bei der Antragsstellung für die Familienversicherung unterschrieben.
Wenn nun rückwirkend festgestellt wird, dass Herr Maier schon seit über einem Jahr die Voraussetzungen nichtmehr für die Familienversicherung erfüllt und hierüber die Krankenkasse auch nicht informiert hat, kann die Krankenkasse die Familienversicherung auch nachträglich stornieren.
Da Herr Maier Student ist, dürfte er wissen, dass er ohne eine Krankenversicherungsschutz exmatrikuliert wird. Aus diesem Grund sollte Herr Maier nachträglich die Krankenversicherung der Studenten beantragen. Zudem sollte mit der Krankenkasse ggf. über eine Ratenzahlungsvereinbarung gesprochen werden, wenn Herr Maier die Beiträge, die er eigentlich schon seit über einem Jahr entrichten müsste, nicht auf einmal entrichten kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.