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Hallo, da man mir weder auf dem Arbeitsamt noch sonstwo eine Auskunft geben kann frage ich einfach mal hier
folgendes: Ich hatte 1999 einen Arbeitsunfall, hatte durch die BG eine neue Ausbildung erhalten die ich im juni 2003 erfolgreich beendete und bin leider bis heute zuhause d.h. es findet sich einfach keine Arbeitsstelle bzw. es hagelt nur Absagen
durch den Unfall und deren Unfallfolgen erhalte ich jetzt 20 % MdE Rente von der kaum was übrig bleibt weil das Arbeitsamt diese fast zu 80 % anrechnet, nun wird am Januar das ALG 2 in Kraft treten, wie wird dann mit meiner Rente umgegangen? wird diese dann zu 100% angerechnet? darf das Arbeitsamt das Überhaupt anrechnen? Ich meine diese Rente bekomme ich ja nicht umsonst, weil ja ein Schadensfall vorliegt und diese mich dafür entschädigen soll... sozusagen auch als Schmerzensgeld
noch eine zweite Frage:
wie steht es, wenn ich angenommen meinen alten Beruf wieder ausübe in den ich eventuell arbeit finden würde? würden dann Nachteile (ausser Gesundheitliche) auf mich zukommen? Der Arzt meinte keine 2 Jahre dann lieg ich wieder im Krankenhaus aber was soll ich machen??? im neuen Beruf findest sich keine Arbeit ( Wen ja was für Nachteile entstehen mir noch ausser Gesundheitliche?
Verfasst am: 14.10.04, 09:02 Titel: Re: alg2 und mde
pitti666 hat folgendes geschrieben::
durch den Unfall und deren Unfallfolgen erhalte ich jetzt 20 % MdE Rente von der kaum was übrig bleibt weil das Arbeitsamt diese fast zu 80 % anrechnet, nun wird am Januar das ALG 2 in Kraft treten, wie wird dann mit meiner Rente umgegangen? wird diese dann zu 100% angerechnet? darf das Arbeitsamt das Überhaupt anrechnen? Ich meine diese Rente bekomme ich ja nicht umsonst, weil ja ein Schadensfall vorliegt und diese mich dafür entschädigen soll... sozusagen auch als Schmerzensgeld
noch eine zweite Frage:
wie steht es, wenn ich angenommen meinen alten Beruf wieder ausübe in den ich eventuell arbeit finden würde? würden dann Nachteile (ausser Gesundheitliche) auf mich zukommen? Der Arzt meinte keine 2 Jahre dann lieg ich wieder im Krankenhaus aber was soll ich machen??? im neuen Beruf findest sich keine Arbeit ( Wen ja was für Nachteile entstehen mir noch ausser Gesundheitliche?
1. Die Rente ist kein Schmerzensgeld im landläufigen Sinne. Sie ist ein abstrakter Schadensausgleich für möglichen Verdienstausfall und für die gesundheitlichen Einschränkungen.
So wie ich Alg2 verstehe, wird die Rente wahrscheinlich als Einkommen voll auf das Alg2 angerechnet werden. Schön wärs, wenn nicht.
2. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Unfallfolgen sich nicht wesentlich bessern. Sie wird bei Arbeitseinkommen nicht gekürzt, auch nicht, wenn das aktuelle Einkommen höher wäre als das Einkommen beim Unfall. Deswegen ist es ja ein ABSTRAKTER Schadensausgleich.
Wenn Du meinst, wieder in dem alten Beruf arbeiten zu können, dann darfst Du das auch. Es besteht kein "Berufsverbot". Die Rente wird nicht deswegen gezahlt, damit Du nicht in Deinem alten Beruf wieder arbeitest (nicht mit Berufsunfähigkeitsrente verwechseln) sondern allein wegen der Unfallfolgen.
Die möglichen gesundheitlichen Folgen werden Du und Dein Arzt am besten einschätzen können.
An welche Nachteile denkst Du noch?
Verfasst am: 14.10.04, 09:03 Titel: Re: alg2 und mde
pitti666 hat folgendes geschrieben::
durch den Unfall und deren Unfallfolgen erhalte ich jetzt 20 % MdE Rente von der kaum was übrig bleibt weil das Arbeitsamt diese fast zu 80 % anrechnet, nun wird am Januar das ALG 2 in Kraft treten, wie wird dann mit meiner Rente umgegangen? wird diese dann zu 100% angerechnet? darf das Arbeitsamt das Überhaupt anrechnen? Ich meine diese Rente bekomme ich ja nicht umsonst, weil ja ein Schadensfall vorliegt und diese mich dafür entschädigen soll... sozusagen auch als Schmerzensgeld
noch eine zweite Frage:
wie steht es, wenn ich angenommen meinen alten Beruf wieder ausübe in den ich eventuell arbeit finden würde? würden dann Nachteile (ausser Gesundheitliche) auf mich zukommen? Der Arzt meinte keine 2 Jahre dann lieg ich wieder im Krankenhaus aber was soll ich machen??? im neuen Beruf findest sich keine Arbeit ( Wen ja was für Nachteile entstehen mir noch ausser Gesundheitliche?
1. Die Rente ist kein Schmerzensgeld im landläufigen Sinne. Sie ist ein abstrakter Schadensausgleich für möglichen Verdienstausfall und für die gesundheitlichen Einschränkungen.
So wie ich Alg2 verstehe, wird die Rente wahrscheinlich als Einkommen voll auf das Alg2 angerechnet werden. Schön wärs, wenn nicht.
2. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Unfallfolgen sich nicht wesentlich bessern. Sie wird bei Arbeitseinkommen nicht gekürzt, auch nicht, wenn das aktuelle Einkommen höher wäre als das Einkommen beim Unfall. Deswegen ist es ja ein ABSTRAKTER Schadensausgleich.
Wenn Du meinst, wieder in dem alten Beruf arbeiten zu können, dann darfst Du das auch. Es besteht kein "Berufsverbot". Die Rente wird nicht deswegen gezahlt, damit Du nicht in Deinem alten Beruf wieder arbeitest (nicht mit Berufsunfähigkeitsrente verwechseln) sondern allein wegen der Unfallfolgen.
Die möglichen gesundheitlichen Folgen werden Du und Dein Arzt am besten einschätzen können.
An welche Nachteile denkst Du noch?
Verfasst am: 14.10.04, 10:35 Titel: Re: alg2 und mde
"An welche Nachteile denkst Du noch?"
Hallo, danke erstmal für deine Antwort, ich dachte da so noch an Entziehung der MdE (das ja anscheinend nicht dazu führt wie du geschrieben hattest) und Entziehung von anderen sozialen Leistungen (krankenhauskostenect.) bei Ergreifung des alten Berufes durch selbstverschulden da man ja wusste das man sich dadurch nur noch mehr schädigt und dies bewusst in Kauf nimmt um in der Arbeitswelt wieder Fuss fassen zu können.
Irgendwelche Nachteile durch die BG z.B. Ablehnung der Kosten bei einen eventuelle neuen Arbeitsunfall im alten Beruf usw...
Verfasst am: 15.10.04, 07:41 Titel: Re: alg2 und mde
Anonymous hat folgendes geschrieben::
... Entziehung von anderen sozialen Leistungen (krankenhauskostenect.) bei Ergreifung des alten Berufes durch selbstverschulden da man ja wusste das man sich dadurch nur noch mehr schädigt und dies bewusst in Kauf nimmt um in der Arbeitswelt wieder Fuss fassen zu können.
Irgendwelche Nachteile durch die BG z.B. Ablehnung der Kosten bei einen eventuelle neuen Arbeitsunfall im alten Beruf usw...
Nein, die Verschuldensfrage stellt sich bei Arbeitsunfällen nicht (ggf. bei Berufskrankheiten).
Wenn Du einen neuen Arbeitsunfall erleiden solltest, auch wegen der alten Unfallfolgen, ist dieser neue auch versichert.
Kosten könnten nur abgelehnt werden, wenn Du einen Unfall wegen einer sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr erleiden solltest, z. Bsp. Zigarettenrauchen an der Tankstelle
Das wird bei Dir sicher nicht eintreten, wenn Du wegen der Arbeitsmarktlage wieder im alten Beruf arbeitest, obwohl Du es gesundheitlich nicht solltest.
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