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Mündlicher (kein) Vertrag

 
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Anyana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 12:44    Titel: Mündlicher (kein) Vertrag Antworten mit Zitat

Vor einem Jahr sind wir aus einer Wohnung ausgezogen. Wir hatten keinen schriftlichen Mietvertrag. Den wollte der VM immer noch machen, hat es aber irgendwie vergessen. Uns wurde versichert das die Wohnung i.O. ist, was sich aber als falsch herausgestellte, da das ganze Haus unter Schimmelbefall leidet.

Sogar unsere Nachbarm haben uns ihre Schlafzimmer sowie Küchenwände gezeigt die schwarz vor Schimmel waren. Auch nach mehrmaliger Aufforderung (von uns und anderen Mietern) da etwas zu unternehmen hat sich nichts getan.

Wir sind dann innerhalb vier Wochen ausgezogen. Rechnungen (Zählerstandabrechnungen etc.) haben wir (nach Absprache mit dem VM!!!!) bezahlt, trotz Schimmel!!!

Jetzt nach einem Jahr kommt eine Rechnung über angebliche vergessene Nebenkosten in Höhe von 60 €... Müssen wir das bezahlen? Hat er das Recht das einzufordern?
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Anyana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

HELP!!!!

Kann mir keine ne Antwort geben Weinen
Es sind 120 € die wir noch zahlen sollen (keine 60, hab mir verschaut).

Bin dankbar über jede Antwort.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich ein rechtswirksamer Vertrag.
Es gibt natürlich evtl. Nachweisprobleme, aber da Sie ja wahrscheinlich dem Vermieter Mietzahlungen überwiesen haben, sollte ein Nachweis problemlos möglich sein.
Ich verstehe allerdings nicht ganz, was der Schimmel bzw. Ihr Auszug aus der Wohnung mit den Nebenkostennachforderungen Ihres ehem. Vermieters zu tun haben?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an, ob eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart wurde und ob der VM innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres abgerechnet hat. Ist beides der Fall und die Abrechnung korrekt müssen Sie zahlen. Ist die Abrechnung nicht korrekt, eine korrigierte Abrechnung verlangen und den unstrittigen Teil überweisen. Wenn dann korrigierte Abrechnung da ist, den Rest bezahlen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Anyana hat folgendes geschrieben::
HELP!!!!

Kann mir keine ne Antwort geben Weinen
Es sind 120 € die wir noch zahlen sollen (keine 60, hab mir verschaut).

Bin dankbar über jede Antwort.


Eine solche Rechtsberatung im Einzelfall darf hier nicht erfolgen.

Nur so viel: Die Zahlungspflicht hängt davon ab, was hinsichtlich der NK seinerzeit (mündlich) vereinbart worden ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Anyana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde nichts vereinbart, das ist es ja. Weder wie hoch die Nebenkosten sind noch wann die zu zahlen sind.
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webrider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 12:48    Titel: mündlicher Vertrag - Gültigkeit Antworten mit Zitat

Hallo Nebelhörnchen - kannst du mir ev. einen Link-Verweis geben hinsichtlich Gültigkeit von mündlichen Verträgen.

Habe ein ähnlich gelagertes Problem. Kücheablöse durch Nachmieter wurde mündlich bei Wohnugsbesichtigung unter Anwesenheit des Vermieterbeauftragten (Eigentümer ist Wohnungsgesellschaft) sowohl in Höhe als auch wie besehen vom Nachmieter akzeptiert. Überweisung wurde auf Vorschlag des Vermieterbeauftragten bei Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart. Nach Mietvertragsunterzeichnung stellt sich Nachmieter auf den Standpunkt er hätte nur prinzipielles Interesse an der Küche bekundet mehr nicht. In einer SMS an mich bestätigt er zwar nun den geforderten Kaufpreis, teilt aber mit, das dieser ihm nach wie vor (dies ist nun seine neue Formulierung) zu hoch wäre. (Vereinbarter Preis für Einbauküche 5 jahre alt) 1000,-- Euro.

Karl
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