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Hinzuziehung Anwalt

 
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papa1999
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 06:55    Titel: Hinzuziehung Anwalt Antworten mit Zitat

im anderen Forum hier wurde auf eine Frage nicht eingegangen da sie Anwaltskosten betreffen...

A wird angezeigt von B.

A nimmt Anwalt

Polizei stellt Verfahren bzw. Ermittlung ein, da an der Anzeige von B nichts dran ist

wer zahlt nun den Anwalt? A oder B ??
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

A

Sofern jedenfalls die Anzeige nicht ihrerseits die Schwelle zur Straftat überschritt.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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papa1999
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

meinerseits grenzt es an eine straftat wenn B den A überhaupt anzeigt..... wegen nichts....... A ist ganz normal gefahren und wurde von B fotografiert. Warum auch immer....

aus welchen gründen muss A denn dann die Kosten zahlen wenn B den A absolut aus blödsinnigen gründen anzeigt und dann auch noch erfolglos weil A nichts aber auch rein gar nichts vorzuwerfen ist?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B weiss, dass ihm nicht vorzuwerfen ist, warum ist er dann zum Anwalt gegangen und hat Kosten verursacht?

Strafverfahren sind eine Angelegenheit zwischen Staat und Bürger, nicht zwischen Bürger und Bürger. Entweder der Staat trägt die Kosten - weil der Bürger sinnvollerweise eines Anwalts bedurfte und nicht verurteilt wurde - oder die Staatskasse. Ausnahmen in besonderen Fällen.

Eine Ersatzpflicht Bürger-Bürger ergibt sich nur aufgrund besonder Umstände. Dazu gehört es nicht, eine Anzeige zu erstatten, weil man glaubt, es läge eine Straftat vor. Erst Recht nicht, wenn der Staat diese reine Mitteilung für so erheblich erachtet, dass er sogar ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Denn die Mitteilung von Umständen, die eine Straftat darstellen könnten ist in einem Rechtsstaat jedermanns Recht und Privileg. Erst wenn dies missbräuchlich geschieht, insbesondere durch Mitteilung wissentlich unwahrer Tatsachen an die Strafverfolgungsbehörden, kann ein Schadenersatzanspruch auf zivilrechtlicher Basis möglich sein. Das wurde nicht geschildert.

Sie können das für blöd halten. Völlig egal. An dem Tag, an dem jemand nicht mehr zu den Behörden gehen kann um seine Beobachtungen über mögliches Unrecht mitzuteilen, können Sie den Rechtsstaat dichtmachen und ich gehe in den Untergrund.
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papa1999
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

das ist alles schon korrekt und nachvollziehbar wie sie es schildern.....


zum vorliegenden Fall:

A befand sich an einer Ampel außerhalb geschlossener Ortschaft. Der Vordermann (ein fremder) studierte mit Gattin eine Landkarte. Es wurde grün. Er fuhr nicht los. A hupte kurz. Der Vordermann bedankte sich und fuhr los.
Person B ist nun der Hintermann von A. Dieser hupt dem A.
Warum nur???
Denn der Vordermann fuhr doch schon los. Oder ärgerte er sich dass A hupte (was 10 EUR kosten würde).
Da dieser Vordermann schon länger langsam fuhr hat A den flott überholt. Es war kein Überholverbot und kein Gegenverkehr.
An der nächsten Ampel standen 5 PKWs vor A. der überholte hinter ihm. Und B fuhr neben den A auf Höhe des A und fotografierte erst Kennzeichen und dann den Fahrer A.
Warum??? B (der Fotograf) war allein. A hat Zeugin (Beifahrerin).

B zeigt A nun an (wegen was ist noch nicht bekannt).

Außerdem was will B mit dem Foto beweisen??? Dass A in einem Auto sitzt? Dass A eine Beifahrerin hat und dass er (B) selber keinen Beifahrer hat. Nur das dürfte auf Foto erkennbar sein.

Da A wegen so einem Scheiß (sorry aber man muss es mit diesem Ausdruck betiteln) keine lust hat seine wertvolle Zeit zu verschwenden würde er es gern einem Anwalt übergeben, obwohl A weiß dass da ein Verfahren eh eingestellt wird. Nur damit A damit keine Last hat UND der notorische Anzeiger Kosten auferlegt bekäme wegen seinem "Mist" den er anzeigt.

Oder kann man (ganz ohne Anwalt hinzuzuziehen) diesem Anzeiger B irgendwelche Mutwillenskosten auferlegen?

Denn auf solche Anzeigen und auf solche übereifrige Hilfssherrifs kann der Staat und der ganze Planet doch gut und gerne verzichten. Dieser B verursacht dem Staat nur unnötig Kosten. Warum fotografiert er denn nicht tatsächliche Verkehrsrowdies? Davon gibts doch massenhaft...mehr als seine Speicherkarte speichern kann Smilie

Kann man ihn ggf. wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild zur Rechenschaft ziehen? Dies sind zwar dann alles nur Rachemaßnahmen...sollten aber auch erzieherische Vorteile beinhalten mit dem Hintergedanken: Sowas sinnloses mach besser nie wieder. Irgendwie muss man diese Kerle ja zur Vernunft erziehen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

papa1999 hat folgendes geschrieben::
Kann man ihn ggf. wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild zur Rechenschaft ziehen?


Nö.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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papa1999
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Sehr ausführliche Antwort Winken

Ein erfahrener Anwalt bestätigte mir jedoch inzwischen was anderes unter Nennung von Rechtsgrundlagen Winken
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

papa1999 hat folgendes geschrieben::
Ein erfahrener Anwalt bestätigte mir jedoch inzwischen was anderes unter Nennung von Rechtsgrundlagen Winken


War's Dr. Markus Lessing oder Ben Matlock ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich Johnny Cochrane. Winken
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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