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Rechte eines Vermieters

 
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katzenmama
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 11:40    Titel: Rechte eines Vermieters Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

was kann ein zuvorkommender, freundlicher Vermieter unternehmen, wenn sich ein Mieter nach kurzer Zeit als nörgelnder Alptraum herausstellt, der sich zum Teil nicht an die Hausordnung hält, seine daraus erwachsenden Pflichten nicht einsieht, und im Übrigen der Meinung ist, das der Vermieter prinzipiell für alles, was in der Wohnung kaputtgeht - und sei es durch den Mieter selbst - gerade zu stehen hat?
Hat es jemand schon mal mit einem Mediator versucht? Wie sind die Aussichten bzw. Kosten?
_________________
Gruss,
Katzenmama
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Oh oh, ich befürchte Du bist zu weich für das vermieterfeindliche deutsche Miet(un)recht.

Meiner Meinung nach entweder Härte zeigen (oder jemand beauftragen) oder die Karriere als Vermieter beenden. Ich glaube Du wirst nicht glücklich damit, nach meiner Erfahrung sinkt das Niveau zwischen Vermieter und Mieter in den letzten Jahren rapide. Soll heißen neuerding versuchen es immer mehr Mieter auf die von Dir geschilderte Art.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 14:55    Titel: Re: Rechte eines Vermieters Antworten mit Zitat

katzenmama hat folgendes geschrieben::
...ein zuvorkommender, freundlicher Vermieter

bleibt nicht lange Vermieter oder bleibt nicht lange zuvorkommend und freundlich.
Wer seine Erfahrungen gemacht hat, wird mit der Zeit hartherzig und knallhart konsequent - oder verzweifelt an der Ungerechtigkeit und Undankbarkeit dieser Welt
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zuvorkommend und freundlich kann man sein, so lang das der Mieter auch ist. Sie sollten prüfen, was Ihr Recht ist und dieses Recht dann auch so gut wie möglich durchsetzen.

Wohnen Sie zufälligerweise in einem 2-Familien-Haus zusammen mit ihrem Mieter? Das wäre sehr praktisch. Cool
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dokumentieren, mahnen kündigen. Und da sie es nicht getan zu haben scheinen - privat über die Rechte und Pflichten als Vermieter sehr gründlich informieren oder gleich einen Anwalt hinzuziehen.

Sorry, aber das deutsche Mietrecht ist so mieterfreundlich, dass man extrem leidet als Vermieter, wenn man an die falschen Mieter gerät und dann nicht am Buchstaben des Gesetzes klebt.

Meiner Erfahrung nach schadet das auch den redlichen Mietern oft, da diese dann die Vorsichtsmaßnahmen der Vermieter ausbaden.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich habe die Erfahrung schon gemacht. Man lernt daraus nur, dass auch ein Mietverhältnis auf der Basis von Geben und Nehmen baut.

Hart durchgreifen, mahnen, drohen, und alles schriftlich. Am besten den Erhalt bestättigen lassen( Eine zweite Ausfertigung unterzeichnen lassen, und gut aufbewahren).

Unbedingt Rechtschutz und Haftpflicht abschliessen, bzw. auf die Mietsache erweitern.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wohnen VM und M in inem Haus mit nur 2 Wohnungen? Dann kann der VM dem M ohne berechtigtes Interesse einfach so kündigen (muss aber die §§ aus dem BGB zitieren).
Als VM hat man sonst eigentlich verloren, denn alles, was oben schon gesagt wurde, führt nicht daran vorbei, das ein langer Albtraum bevorsteht - egal, was man macht.
Der Albtraum wird umso länger, je weniger konsequent man handelt.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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