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erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz

 
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püppi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 12:09    Titel: erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz Antworten mit Zitat

Hallo,
erstmal vorab einige Info: Jan 04 - Gerichtsbeschluß, dass ich ( w ) die Schuld ( 300,--€ ) meines Mannes zu bezahlen habe, obwohl erkennbar und auch bei Gericht vorgetragen, dass schon in Mutterschutz, Entbindung in den nächsten 4 Wochen, und dann Elternzeit und vorläufig kein pfändb.Einkommen. Ehemann hatte damals noch eigenes Einkommen ( netto 930,-- €).
Feb.04 - 4 Wochen nach Gerichtstermin Entbindung.
Juni 04 Gläubiger wandte sich ( nachdem der GV angerückt war) an meinen AG zwecks Erklärung, wann ich denn wieder arbeiten werde und wie hoch mein Einkommen dann wäre. Schreiben wurde von AG ignoriert - dafür habe ich dem GL mitgeteilt, dass zwangsläufig Erziehungsurlaub weil kein KiTa platz, ich nur teilzeit arbeite und kein pfändb.Einkommen vorliegt.
Feb. 05 - Abgabe der EV auf Drängen dieses Gläubigers
Juni 05 - Eingang Lohnpfändung bei meinem AG von diesem Gläubiger

Meine Frage: Kann ich vorl.Vollstreckungsschutz oder so etwas beantragen und muß ich die zusätzlichen AG und GV-Kosten tragen ?
Der Gläubiger wußte doch, dass zur Zeit kein pfändbares Einkommen/Vermögen vorliegt, mein Mann ist komplett zu Hause ( Kind ist behindert ) und dennoch beantragt er eine völlig sinnlose und erfolglose Lohnpfändung, die mir Ärger am Arbeitsplatz einbringt, weil ich beruflich "mit Geld" umgehen muß.

Danke im voraus für Hilfe
pitty
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 15:38    Titel: Re: erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz Antworten mit Zitat

püppi hat folgendes geschrieben::

Meine Frage: Kann ich vorl.Vollstreckungsschutz oder so etwas beantragen


Wozu? Und auf welchen Grund sollte sich dieser Schutz stützen? So lange kein pfändbares Einkommen vorliegt, kann er sowieso nicht vollstrecken. Einen Vollstreckungsschutz, nur damit der Schuldner seine Ruhe hat und nicht mehr belästigt wird, gibt es nicht.

Zitat:
und muß ich die zusätzlichen AG und GV-Kosten tragen ?


Ja.

Zitat:
Der Gläubiger wußte doch, dass zur Zeit kein pfändbares Einkommen/Vermögen vorliegt, mein Mann ist komplett zu Hause ( Kind ist behindert ) und dennoch beantragt er eine völlig sinnlose und erfolglose Lohnpfändung, die mir Ärger am Arbeitsplatz einbringt, weil ich beruflich "mit Geld" umgehen muß.


Was sollte der Gläubiger denn sonst tun? Die Forderung ausbuchen? Oder warten bis die Forderung verjährt ist?

Inkognito
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pinomer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 17:33    Titel: Re: erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz Antworten mit Zitat

@inkognito

Was sollte der Gläubiger denn sonst tun? Die Forderung ausbuchen? Oder warten bis die Forderung verjährt ist?

Inkognito[/quote]

Das sind Beiträge, da geht mir die Hutschnur hoch.
Für lächerliche 300 Euro wird da ein riesen Theater gemacht und eine Kostenlawine aufgebaut - EV und Lohnpfändung , fehlt eigentlich nur noch das der Gläubiger die Rente pfändet !

Das Schlimmste aber ist dieser Kommentar- natürlich soll der Gläubiger den Betrag nicht ausbuchen - er hat ja einen titel und 30 Jahre Zeit-
für lächerliche 300 Euro wird hier u.U. durch die Lohnpfändung ein Beschäftigungsverhältnis kaputt gemacht -
ehe der nächste Kommentar kommt : natürlich kann man i.d.R. für eine Lohnpfändung nicht gekündigt werden ..... es lässt sich aber alles darstellen und ggf. ist dies eine Gelegenheit für den AG eine mögliche weitere Beschäftigung zu überdenken
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 17:11    Titel: Re: erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz Antworten mit Zitat

pinomer hat folgendes geschrieben::

Das Schlimmste aber ist dieser Kommentar- natürlich soll der Gläubiger den Betrag nicht ausbuchen - er hat ja einen titel und 30 Jahre Zeit-
für lächerliche 300 Euro wird hier u.U. durch die Lohnpfändung ein Beschäftigungsverhältnis kaputt gemacht -


OK, er hat also 30 jahre Zeit. Das beantwortet aber die Frage nicht, was er dann tun sollte.

Jedes Jahr höflich anfragen, ob der Schuldner zwischenzeitlich zu Geld gekommen ist und freiwillig zahlen möchte, immerhin würde man ja aus sozialen Gründen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Inkognito
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 17:18    Titel: Re: erfolglose Lohnpfändung - gibt es Schutz Antworten mit Zitat

pinomer hat folgendes geschrieben::

für lächerliche 300 Euro wird hier u.U. durch die Lohnpfändung ein Beschäftigungsverhältnis kaputt gemacht -


Man könnte es, wenn man ganz böswillig wäre und keinerlei soziale Rücksichnahme kennt, so sehen, daß die Nichtzahlung der Schulden die Ursache ist, und daß der arme Schuldner durch Überweisung der - Zitat - lächerlichen 300 Euro dieses Risiko vermeiden kann. Es könnte sogar sein, daß der Gläubiger bei einer Anzahlung von z.B. 100 Euro freiwillig bereit ist, noch 2 Monate auf die nächsten beiden Raten zu warten.

Wenn er nicht pfändet, kommt allerdings ein anderer Gläubiger und drängelt sich nach vorne. Die Beschlüsse werden nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet.
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püppi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon klar dass alle auf mich herumhacken.
Es ist aber so, dass dieser GL vor Gericht selber zugegeben hat, keinen Auftrag von mir jemals bekommen zu haben. Er hat somit bei Klageeinreichung gelogen.
Auch gab es keinen schriftlichen Nachweis, den Auftrag von meinem Mann bekommen zu haben. Nur zwei Zeugen, die ich nie gesehen hatte.

Dieser GL hat sich nie die Mühe gemacht,den eigentlichen Schuldner zur Zahlung zu verpflichten, sondern sich gleich auf mich eingeschossen, bloss weil ich einmal mit ihm geredet hatte, als er eine Mahnung für meinen Mann vorbeibrachte und ich erstmal eine Rg. sehen wollte. Diese war nämlich vorher nicht geschrieben worden. Erst reichte er direkt Klage gegen mich ein, ich hätte mündlich den AUftrag vergeben, dann hies es ich hätte telefonisch den Auftrag vergeben, als ich Daten wissen wollte, machte er den Rückzieher und meinte, mein Mann hätte den Auftrag vergeben.
Deshalb möchte ich, solange ich kein pfändbares Einkommen habe, vor diesem GL meine Ruhe. Ich habe meine eigenen Schulden, die ich auch verursacht habe, auszugeichen-und zwar ohne Gericht.
Püppi
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