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zunächst zur Vorgeschichte. Gegen mich bzw. den von mir geführten Arbeitsbereich (ca. 25 Mitarbeiter) wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, die statistischen Arbeitsergebnisse zu manipulieren, also einzelne Vorgänge statistisch jedoch nicht tatsächlich zu erledigen (wieso denke ich bei diesem Thema immer an die BA?).
Da es sich hier m.E. um einen durchaus schwerwiegenden Vorwurf handelt, habe ich die jeweils beispielhaft vorgelegten Vorgänge selbstverständlich dahingehend überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass in allen Fällen eine völlig korrekte Erledigung erfolgte.
Da ich nunmehr das vierte Mal mehr als nur 10 Minuten mit diesen Überprüfungen aufgewendet habe und somit das regelmäßige Dienstgeschäft in dieser Zeit nicht erledigt werden konnte, habe ich hierzu mal meine Meinung an das zuständige Sachgebiet der Abteilungsleitung geschrieben- nämlich dass die Vorwürfe wiederholt und unberechtigt vorgetragen werden. Die angeblich festgestellten Unstimmigkeiten haben völlig normale und im Arbeitsablauf bedingte Gründe. Zukünftig in dieser Form vorgelegte Vorgänge werden von mir nicht mehr gesondert bearbeitet. Ich bin nicht bereit, Mitarbeiter, die ihre Aufgaben ordentlich erledigen, mit derart haltlosen und völlig unberechtigten Vorwürfen zu belästigen.
Nach nunmehr drei Wochen bekomme ich die schriftliche Information, dass geprüft wird, ob wegen vorliegender Verletzung von Dienstpflichten dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten sind. Ich erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Vorwurf lautet "Verweigerung der Wahrnahme der Dienst- und Fachaufsicht".
Aber nun die Frage: Kann ein angekündigtes Handeln in der o.g. Form bereits als Dienstpflichtverletzung geahndet werden, ohne dass dieses Handeln tatsächlich schon erfolgte? _________________ MfG
oh ja, dass kann es m. E. sehr wohl. Soweit die Durchführung der Dienst- und Fachaufsicht zu deinem Aufgabenbereich gehört, kannst du nicht einfach (und dann auch noch schriftlich) darlegen, dass du diese in Zukunft nicht mehr durchführen wirst.
Soweit der offizielle Teil.
Inoffiziell sage ich dir, du bist einfach den falschen Weg gegangen.
Du hättest gegen den Urheber dieser Vorwürfe vorgehen müssen, zB mittels Fachaufsichts- oder Dienstaufsichtsbeschwerde. Besonders wenn dies bereits, wie von dir geschidlert, mehrfach vorgekommen ist, wäre eine solche Beschwerde sicherlich sinnvoll, zeigt sie doch die Inkompetenz des Anmahnenden.
Aber mit der Begründung, bis jetzt war nichts, also werde ich das in Zukunft nicht mehr überprüfen, darfst du nicht arbeiten. Sowas kann man denken, und diese Einstellung bei der Durchführung der Kontrollen leben. Aber äußern oder gar schriftlich niederlegen, dass war äußerst frisch.
Also überleg dir deine Stellungnahme gut, sonst haste deinen ersten Verweis sicher.
Im Rahmen des Disziplinarrechts sind manchmal seltsame Entscheidungen getroffen wurden. Grundlage muss aber immer ein vorliegender Verstoß gegen deine Beamtenpflichten sein. Hier käme nach meiner Auffassung und auf Grund deiner etwas vagen Schilderung der Verstoß gegen das Innerdienstliche Wohlverhalten ( Beratungs- und Unterstützungspflicht und Verstoß gegen die Dienstleistungspflicht, Verstoß zur vollen Hingabe zum Beruf ) klingt alles zwar etwas altbacken, ist es auch, aber trotz allen anwendbar.
Ich rate dir folgendes ( ungefähr Analog zu Fun - Thomas) suche das Gespräch zu Deinem Vorgesetzten und argumentiere dort mit deiner Pflicht zur Fürsorge für die dir unterstellten Beamten. Streue Dir dann noch ein bischen Asche aufs Haupt, dann könntest du mit einem blauen Auge davonkommen.
Sollte es in Deiner Behörde Disziplinarverteidiger geben, frage diese um Unterstützung ( Gewerkschaften und Personalräte können dort Auskunft erteilen ) . Aber nach meiner Erfahrung hüte dich vor Anwälten ( zumindestens in diesem Stadium des Verfahrens ), hier kann man auf dem "kleinen Dienstweg" noch mehr erreichen, als über eine Kanzlei.
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