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Kosten für Erstgespräch im Erbschaftsfall

 
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Heikoarena
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 20:14    Titel: Kosten für Erstgespräch im Erbschaftsfall Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe nach dem Studium in diesem Forum heute einen Termin bei einem Rechtsanwalt gehabt. ( Erbrecht) Das Gespräch dauerte 75-80 Minuten. Es ging um das im Testament vermachte Wohnrecht an den Lebensgefährten meiner Mutter. Als Nachlasswert wurde vom Anwalt ca115-120000 Euro angenommen.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Erstgespräch lt. RVG auf 190,- Euro beschränkt ist. Der Anwalt meinte das gelte nur für ganz kurze einfache Gespräche. Er müsse mir 380+Mwst = 440 Euro berechnen.. Ist das korrekt ???

MFG
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte posten Sie das im Forum Anwaltsrecht. (Also ich weiß nicht Bescheid)
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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shammerich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nr. 2102 VV RVG sagt:

Der Auftraggeber ist Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt sich auf ein erstes Beratungsgespräch: Die Gebühren 2100 und 2101 betragen höchstens € 190,00.

Nr. 2100 ist die Beratungsgebühr.

Also kann er m.E. max. € 190,00 + (evtl. € 20,00 Auslagenpauschale, falls er noch einen Brief geschrieben hat um die Sache für Sie zusammenzufassen, in der Regel fällt die Auslagenpauschale aber bei 1. Beratung nicht an) + MwSt. berechnen.

Dies gilt aber nur, wenn es wirklich die erste und einzige Beratung war.

MfG

shammerich
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Heikoarena
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es war ein Erstgespräch und das einzige Gespräch. Es wurde auch kein Brief oder sonstiges erstellt. Offensichtlich wollte hier nur einer schnell Geld machen. Ich habe mich nur gewundert, dass das Gespräch in die Länge gezogen wurde. Es gab auch nicht wirklich einen Rat der mir geholfen hätte.
Besonders geschockt bin ich jetzt im nachhinein. Ich war heute bei einrm anderen Anwalt der für das Erstgespräch nichts !!!! genommen hat. Online habe ich es auch probiert. Das hat 46 Euro gekostet.

Somit erscheint mit 440 Euro für Erstgespräch total überteuert.


MFG

H.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein erstes Gespräch ist nicht automatisch ein Erstberatungsgespräch.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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