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danke koppi, das ist für mich sehr hilfreich und ich weiß jetzt, worauf ich mich gefaßt machen muss.
Der Zeuge war von der Gegenseite benannt worden und wurde zum dortigen Gericht, in einem anderen Bundesland vorgeladen.
Nun habe ich dazu noch eine Frage: da steht, daß diese Kosten für Klagen ab 1.7.04
gelten, diese Klage läuft schon drei Jahre, also vor dem 1.7.04. Um wieviel wurden die Gebühren ab 1.7.04 erhöht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.06.05, 16:07 Titel:
Wenn die Sache schon vor dem 1.7.04 rechtshängig war, gelten weiter die alten BRAGO-Gebühren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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