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Kündigungsfrist in einer Wohngemeinschaft

 
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swamartob
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 09:15    Titel: Kündigungsfrist in einer Wohngemeinschaft Antworten mit Zitat

Guten Morgen/Tag/Abend!

Also folgendes Problem:

Bin in einem Mietvertrag eingegangen zusammen mit einem Partner.
Nach einer Woche haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen.
Gibt es eine möglichkeit früher aus dem Mietvertrag auszusteigen?

Danke für Antwort......
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn dem alle Parteien (beide Mieter und VM) zustimmen. Stimmt nur eine Partei nicht zu muss normal gekündigt werden. Dies kann auch nicht von einen der Mieter einzeln getan werden, sondern die beiden Mieter können nur zusammen kündigen (Ausnahme: der VM akzeptiert dies, was aber sehr unwahrscheinlich ist). Verweigert der in der Wohnung verbliebene Partner die Zustimmung zur Kündigung muss der ausgezogene Partner auf Zustimmung zur Kündigung klagen. Bis die Wohnung gekündigt wurde oder der ausgezogene aus dem Mietvertrag gestrichen wurde bleibt er weiterhin voll in der Haftung gegenüber dem VM.
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