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Arme Vermieter. Da ist ein Mieter A ,Witwe, lebt fast 20 Jahre ruhig in einer ländlichen Wohnung. Seine beiden einzigen Kinder sind im September 01 und Januar 04 verstorben. Sie liebt und versorgt zugelaufene Katzen, und hat in ihrer Wohnung 2 eigene Katzen. Plötzlich soll sie alle Katzen verschwinden lassen, obwohl der Vermieter sie in den ganzen Jahren duldete. Er selbst hat auch Katzen, mag aber keine Hunde, sagte er.
Die Katzen sind nur ein Vorwand, weil er von der Mieterin A noch Nebenkosten des verstorbenen Sohnes will, der in der Kellerwohnung lebte. Der Sohn war aber Sozialhilfe-Empfänger und diese zahlen dem Vermieter nichts mehr. Der Vermieter verlangt nun die Summe der Nachzahlung, ca. 279,- € von der Mutter, obwohl er dieser bei Übergabe der Wohnung des Sohnes einen Wohnungsübergabevertrag unterschrieb, auf dem stand, dass er mit seiner Unterschrift aussagt, nichts mehr verlangen würde.
Nun macht er deshalb der Mieterin A die Hölle und ging zu einem Anwalt und log dort und sagte, dass sie nicht der Putzpflicht im Flur nachkomme (Lüge) und dass sie dauernd mit den Mitmietern im Hause Streit habe(Lüge). Mieterin A versteht sich gut mit den anderen Mietern. Der Vermieter log noch mehr, was hier nicht aufgezählt werden kann. Dies alles tut er nur, weil die Mieterin A sich weigert, die Nebenkostennachzahlung ihres verstorbenen Sohnes zu zahlen. Sie war auch laut Gesetz nicht unterhaltspflichtig!
Nun suchte er sich wieder etwas aus seinem Repertoire:
Obwohl also kein Grund zu einer Kündigung vorliegt, behauptet der Vermieter, dass er das Mietverhältnis für so belastet hält, dass ihm eine einvernehmliche Mietaufhebung sachgerecht erscheine.Er bietet eine auszuhandelnde Abstandssumme an, dass das Mietverhältnis in absehbarer Zeit einvernehmlich aufgehoben wird. Dem Pfarrer der Gemeinde, den die Mieterin A um seelischen Zuspruch bat, sagte er, dass die Mieterin A keine Kündigung bekäme. Und nun lügt er schon wieder
Wie sieht dies für die Mieterin A aus? Wieviel Zeit hätte sie und welche Summe ist üblich. Die Mieterin zahlt zur Zeit 555,- Euro Miete. Außerdem ist sie durch den Tod der Kinder noch körperlich und seelisch so sehr belastet, dass für sie ein Umzug nicht zumutbar ist.
So böse und hinterhältig kann ein Vermieter sein.
Die Mieterin An hat übrigens ,seitdem sie hier wohnt, also fast 20 Jahre, eine Art Hausmeisterin übernommen ---- kostenlos.
MfG[/b] _________________ Recht haben und Recht bekommen wird mit zweierlei Maß gemessen
Bei einen Mietaufhebungsvertrag ist alles frei verhandelbar. Das heisst es steht beiden Parteien frei ihre Bedingungen zu formulieren und dann zu schauen ob man sich einigen kann oder nicht. Wenn keine Einigung erzielt werden kann bleibt das Mietverhältnis bestehen und kann nur durch eine Kündigung beendet werden. Ob dann eine Kündigung des VM gerechtfertigt ist entscheidet dann am Ende ein Richter.
Die ausstehende Miete / ausstehenden Nebenkosten für die Wohnung des Verstorbenen trägt der Erbe oder derjenige / diejenigen, der / die in den Mietvertrag eingetreten ist / sind (siehe dazu §563 - §564 BGB) und sonst niemand. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein "böser" Vermieter eine Mieterin unbedingt loswerden wollte. Diese war zwar nicht alt und schwach, hatte aber gerade ein Kind zur Welt gebracht.
Der VM ist auf alle Forderungen der Mieterin eingegangen, und das war nicht bilig. VM hat eine kostengünstige Wohnung gefunden, die kompletten Umzugskosten bezahlt, einen Teil der Renovierungskosten übernommen und wenn ich nicht irre auch die Kaution für die neue Wohnung bezahlt.
Versuchen Sie zu verhandeln.
Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass ein VM jemand wegen knappen 300 EUR nach 20 Jahren rausekeln will. Der muss andere Gründe haben.
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