Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Es geht um eine Zahnarztrechnung, die ich per Ratenzahlung begleichen sollte.
Habe wg. Hartz IV darum gebeten, statt der mir aufgebrummten 57,00 Euro nur 40 Euro pro Monat zu zahlen, da es nicht anders machbar ist.
Leider ohne Erfolg! Habe dann trotzdem - um etwas zu zahlen, mit den 40 Euro-Zahlungen begonnen. Mahnung folgte mit immensen Mahnkosten.
Habe wieder per Brief meine Situation erklärt und die mir möglichen 40 Euro weitergezahlt.
2. Mahnung folgte mit immensen Kosten.
Wieder Brief mit derselben Bitte.
Inzwischen sind ca. 70% der Hauptforderung mittels den Raten abbezahlt worden.
Nun kommt ein Anwalt daher und will noch mehr Kosten. Habe auch dem Anwalt meine Situation geschildert. Der nimmt die 40 Euro an, aber berechnet neu, so dass ich nochmal 9 neue Raten (zusätzliche Kosten) zahlen müsste.
Ich währe im August mit der Zahlerei fertig!
Sind wir armen Hartz IV-Empfänger nun wirklich 2. Klasse-Menschen?
Muss ich die weiteren Kosten zahlen? Ich bin doch zahlungswillig aber kann halt nicht mehr!
bei mir in Frankfurt sind auch viele anwälte hartz kanditaten.
Der Ratenzahlung wurde seitens des Gläubigers nicht zugestimmt ?
Liste mal die MahnGebühren bzw die ra gebühren auf
gruß
dani
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.