Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ruhestörung bei Zimmerlautstärke?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ruhestörung bei Zimmerlautstärke?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
yo-hann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: weimar

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:46    Titel: Ruhestörung bei Zimmerlautstärke? Antworten mit Zitat

hallo!

meine Mitbewohner und ich (4 raum wg) haben ein Problem mit unser Nachbar-wg, wegen Ruhesörung. Sie klagen seit langem über zu laute Musik aus unserer Wohnung und haben sich berreits mehrmals beim Vermieter beschwert. Inzwischen haben wir versucht die Lautstärke etwas zurück zu nehmen und um 22.00 Uhr Zimmerlautstärke zu halten. Trotzdem bekommen wir regelmäßig beschwerden und werden mittlerweile sogar dazu aufgefordert Kopfhörer zu benutzen. Deshalb wollte ich mich erkundigen, welche Regelungen es allgemein zur Lautstärke in Wohnungen gibt? Ab welcher Uhrzeit darf ich welche bestimmte Dezibelzahl nicht überschreiten?

Schon mal vielen Dank!

jo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das regelt die Hausordnung. Wobei sich die Nachbarn nicht mehr beschweren werden, wenn Sie Zimmerlautstärke tatsächlich einhalten, denn dann können die nichts mehr hören. Mit den Augen rollen
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Das regelt die Hausordnung. Wobei sich die Nachbarn nicht mehr beschweren werden, wenn Sie Zimmerlautstärke tatsächlich einhalten, denn dann können die nichts mehr hören. Mit den Augen rollen


Das ist falsch. Zimmerlautstärke bedeutet nicht, das in der anderen Wohnung garnichts mehr zu hören sein darf.
Siehe hier: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03027.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yo-hann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: weimar

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank! genau das wollt ich wissen!
gruß jo Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.