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walde noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.06.05, 16:40 Titel: Aufdrängen von Kosten für nicht bestellte CD |
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Guten Tag
ich habe nun schon seid einiger Zeit das Problem dass ich immer wieder von einer größeren Firma CDs zugeschickt bekomme, da ich in ihrem Clubverzeichniss eingetragen bin. Ich habe nie eine Beitrittserklärung in disen "Club" unterschrieben oder sonst in irgenteiner weise Kontakt mit ihnen aufgenommen.
Als ich das erste Päcken bekam, habe ich ( bzw eines meiner Familienmitglieder) es nichtahnung geöffnet und eine dieser cds + Rechnung gefunden. Wir haben es dann zur post gebracht und sie haben es wieder zurück geschickt.
Es kamen immer wieder diese Pakete. Wir haben sie immer dem Postboten zurück gegeben (welcher uns sagte dass er "Annahme verweigert" notiert und sie zurückgeschickt werden). Nun haben sie uns einen Mahnbescheid geschickt, worauf wir nicht geantwortet haben. Das wurde nun an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches uns nun alles in Rechnung stellt.
In diesem Brief wird uns mitgeilt dass wir in Kürze einen Mahnbescheid durch das Gericht bekommen werden und die letze Möglichkeit haben die Kosten für die CD ( wessen annahme wir verweigert haben) + Mahnkosten + Inkassobüro kosten zu bezahlen.
In dem Brief sind noch weitere Kosten aufgeführt welche auf uns zukommen werden wenn wir die Rechnung nicht begleichen ( Mahnbescheid,Vollstreckungsbescheid,Gerichtsvollzieher,Eidesstattliche Versicherung). Desweiteren werden wir über die Gültigkeisdauert eines Schuldtitels aufgeklärt und über eine Eintragung ins Schuldnerverzeichniss des Amtsgerichts ( dessen folge eine Kreditunwürdigkeit sein kann). Ist das normale Routine dass sowas mit aufgeführt wird ? Der komplette Brieftext macht auf mich den Eindruck als ob das Inkassobüro uns mit den Infos nur sagen will: "Bezahlt endlich !, sonst gibts Ärger". Ob das alles seine rechtliche grundlage hat wage ich zu bezweifeln.
Ich habe von solchen Fällen mit genau dieser Firma schon öfters gehört. Viele Leute bezahlen einfach um sich weiteren Ärger zu ersparen. Hat vielleicht jemand von Ihnen desselbe Problem gehabt ?
Wie kann ich handeln um von solchen Dingen nicht mehr belästigt zu werden ? Bin ich im Recht ? Kann ich mich auf bestimmte Paragraphen berufen ? |
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qw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 708
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Verfasst am: 11.06.05, 19:08 Titel: |
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Schau dir mal § 241 a BGB an. |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 11.06.05, 21:16 Titel: |
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der vorschreiber verweist geheimnisvoll wie mulder auf den 241 und möchte anscheinend suggerieren : Zahl ??
241 hat wohl mit vorliegenden fall NULL zu tun oder ??
Der Fragesteller hat nichts bestellt und ist nicht in irgendeinem club-
Ich bezweifele das hier die Inkassofirma über einen advokaten den MB beantragt und das klageverfahren eröffnet ?!
Da dürfte es doch eigentlich keine 2 Meinungen geben ?
Schon allein aus kostentechnischer Hinsicht absurd !?
Habe ich das richtig verstanden ?
Es wurde ein MB zugeschickt und es wurde vom fragesteller nicht reagiert
und anschliesend post von der in kassofirma die wiederum einen MB verschicken will.
Ich vermute einfach mal es wurde bisher von keiner Seite ein tatsächlicher MB verschickt und die Inkassofirma droht in einem Bausteinkastenbrief mit Diesem
Aussitzen und nichts tun !!
Sollte die inkassofirma tatsächslich kühn sein und MB beantragen
widerspruch ohen Begründung , komplett
gruß
dani |
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qw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 708
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Verfasst am: 11.06.05, 22:22 Titel: |
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danyb hat folgendes geschrieben:: | der vorschreiber verweist geheimnisvoll wie mulder auf den 241 und möchte anscheinend suggerieren : Zahl ?? |
Ganz im Gegenteil.
danyb hat folgendes geschrieben:: | 241 hat wohl mit vorliegenden fall NULL zu tun oder ?? |
Oder! Ich habe nicht auf § 241, sondern auf § 241 a verwiesen (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html). |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 12.06.05, 10:41 Titel: |
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qw : du hast recht ,sorry war ich zu oberflächlich |
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walde noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 12.06.05, 11:22 Titel: |
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Zitat: | Ziel des Mahnverfahrens ist der Vollstreckungsbescheid (früher Vollstreckungsbefehl). Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem man seine titulierte Forderung vollstrecken kann § 794 (http://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html) Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Das Mahnverfahren hat deshalb inhaltlich nichts mit einer einfachen Mahnung oder Zahlungsaufforderung zu tun, die den Schuldner in Verzug setzt. (Quelle: Wikipedia) |
Mit diesem Wissen reicher kann ich sagen, dass die vorherigen Briefe wohl keine Mahnbescheide waren sondern einfache Mahnung/Zahlungsaufforderungen.
Mahnbescheide kann ich also daran Erkennen dass sie vom Amtsgericht kommen. Bis jetzt habe ich noch keinen Mahnbescheid bekommen.
Nehmen wir einmal an, dass das Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragt hat.
Wie muss der Widerspruchsbrief aussehen ? Reicht also ein förmlich aufgesetzer Brief nur mit der Information "Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen" - ohne weitere Angaben ?
Was kann danach alles passieren ?
Sollte es dann zu einem Zivilprozess kommen, kommen dann irgentwelche Kosten auf mich zu ? Ist sowas überhaupt möglich bei dem geringen Streitwert von ~18€ ? (Wird der Wert der CD als Streitwert bezeichnet ?) |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 12.06.05, 11:58 Titel: |
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Zitat: |
Nehmen wir einmal an, dass das Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragt hat.
Wie muss der Widerspruchsbrief aussehen ? Reicht also ein förmlich aufgesetzer Brief nur mit der Information "Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen" - ohne weitere Angaben ?
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AFAIK Formlos und wenn es Nachweisbar sein soll, einfach zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle deines Amtsgerichts wiedersprechen.
Genaures steht aber in der Rechtsbehelfsbelehrung des Mahnbescheides.
Cucu |
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Gast
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Verfasst am: 12.06.05, 16:16 Titel: |
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Ich habe das gleiche Problem und bekomme gerade immer wieder Mahnungen und leider neue CD'S ! |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 12.06.05, 18:39 Titel: |
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ich habe heute in der (...entschuldigung muß unter uns bleiben das ich Sie lese)
Bild am Sonntag gelesen bei Zusendung von unverlangten Produkten auf keinen Fall zurückschicken. Sonst wird die Annahme verweigert und der Geschädigte zahlt die Gebühren.
Fax oder/mail an betreffende Firma Die Ware wurde nicht bestellt und liegt zur Abholung bereit bzw kann auf Ihre Kosten wieder zurückgeschickt werden. Bitte diesbezüglich um Mitteilung . |
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walde noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.06.05, 18:26 Titel: |
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@ wunderglaube: was hast du schon dagegen getan ?
@ danyb: Würde dann aber nicht eher eine Rechnung für die Kosten der Rücksendung auf mich zukommen, statt eine für die CDs ? |
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danyb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 15.06.05, 19:13 Titel: |
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ja klar ,die postgebühren , |
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