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Ärger mit Vermieter!

 
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Georg1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 22:37    Titel: Ärger mit Vermieter! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Kann Jemand mir Rat geben?

Hier folgender Fall:

VM lässt den Kühlschrank (den zur Mietsache gehört) nicht reparieren. In welche Höhe wäre eine Mietminderung angemessen? Darf ich den Kühlschrank selbst reparieren lassen und den Rechnungsbetrag von der Miete abziehen?

Und noch was:

Ich Habe die Kleinreparaturklausel für nichtig erklärt, weil 300 DM drinstand. Jetzt schlägt der Anwalt des VM vor, dass ich eine Kleinreparaturklausel mit angemessenen Betrag (75 EUR) unterschreibe. Er hat einen frist gesetzt.

Bin ich verpflichtet unbedingt zu antworten? Was, wenn ich Überhaupt nicht antworte? Was, wenn ich Nein sage?

Für Ihre Informationen bin ich sehr dankbar.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also die neue Klausel müssen Sie nicht unterschreiben, nur wenn Sie wollen.

Für den defekten Kühlschrank kann man eine Mietminderung vornehmen, 2 bis 5 % sollten angemessen sein. In dem Brief dem VM eine Frist setzen und gleichzeitig ankündigen das wenn er nicht reparieren lässt den Kühlschrank selber reparieren zu lassen und den Betrag von der Miete einbehalten wird.
Alternativ kann der Mieter sich ein neuen Kühlschrank kaufen und diesen dann beim Auszug mitnehmen, könnte aufgrund des Stromverbrauchs des alten vielleicht die bessere Möglichkeit sein. Wichtig dabei ist allerdings das der alte Kühlschrank nicht entsorgt wird, dieser wird ja noch benötigt und beim Auszug wieder an den Platz gestellt.
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Georg1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Strider!

Vielen Dank für den Antwort.
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