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Verfasst am: 10.06.05, 07:44 Titel: Dachreparatur und Fassadenanstrich mieterhöhung?
Der Hausbesitzer musste nn nach über 25 Jahren am Haus das Dach sanieren, da im vergangenen Jahr 2 grosse Wasserschäden mehrere Wohnungen der Mieter ruinierten.
Da nun das Haus eingerüstet ist, hat er vor, auch nach 50 Jahren einmal die Fassade neu streichen zu lassen.
Kann er diese Arbeiten auf die Miethöhe umlegen?-zumal er im vergangenen Jahr eine Mieterhöhung ohne nähere Begründung per Vergleich durchgesetzt hat.
Falls ja, Inwieweit müssen Mittel der Denkmalpflege in die Berechnung einbezogen werden?
Dach neu decken oder reparieren ist keine Modernisierung. Auch Fassade streichen nicht. Modernisierung wäre, wenn die Fassade oder das Dach hinterher eine deutlich bessere Wärmedämmung hätten. In dem Fall dürfen 11% der tatsächlichen Modernisierungskosten, nach entsprechender fristgemäßer Ankündigung, pro Jahr auf die Miete umgelegt werden.
Die Vergleichsmietenerhöhung aus dem Vorjahr hat damit nichts zu tun.
Mit "Mitteln der Denkmalpflege in die Berechnung einbeziehen" kann ich leider nichts anfangen.
die denkmalpflegemittel wären ein thema gewesen, wenn der Fassadenanstrich auf die mieter umgelegt werden könnte.
Der Eigentümer erhält Gelder aus der Denkmalpflege. Die Frage wäre, ob er diese anrechnen muss bei der Umlage auf die Mieter.
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