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Lärmbelästigung durch Mieter über mir

 
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markus777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 09:50    Titel: Lärmbelästigung durch Mieter über mir Antworten mit Zitat

Hallo,ich wohne in einer Altbauwohnung die recht hellhörig ist und wo der Boden mit Holzbohlen ausgelegt ist wo dann nur noch ein Teppich drauf gelegt wird.
Nun sind zwei Behinderte dort eingezogen.Der Mann hat ein künstliches Bein und kann sich auch sonst nur schlecht bewegen.Die Frau ist geistig behindert und kann Gegenstände schlecht festhalten,außerdem wirft sie Gegenstände einfach auf den Boden wenn sie damit nicht zurechtkommt und sie geht nicht sondern sie läuft immer durch die Wohnung was natürlich dafür
sorgt das ich oft das Gefühl habe,das die Decke runter fällt.

Da die beiden auch noch arbeiten gehen verlassen sie meist um 07:00 das Haus,aber ab 04:30 stehen die beiden auf und dann geht der Lärm los.Gegenstände fallen runter,sie laufen durch die Wohnung, unterhalten sich durch die ganze Wohnung usw. Leider kann ich dadurch im Urlaub oder wenn ich krank bin nicht durchschlafen.Mit den Leuten reden kann man auch nicht,entweder sie können oder wollen es nicht einsehen das sie Lärm machen.Die Frau sagt immer nur sie macht keinen Lärm.

Ich benutze zwar schon Gehörschutzstöpsel,aber das hilft auch nicht weiter.Natürlich kann man das nicht verbieten,aber da man jetzt in meiner Firma auch noch überlegt ob wir im Zweischichtsystem arbeiten sollen,würde ich gerne wissen inwieweit der Vermieter für eine angemessene Trittschallisolierung sorgen muß,denn es kann ja auch nicht angehen das ich keinen morgen ausschlafen kann.

MfG Markus
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 04:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnten Ihre Zimmerdecken mit hübschen Platten versehen, das dämmt ganz gut.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nachbarstreit wegen Bodenbelag

Wer den Bodenbelag einer Wohnung austauscht, muss dafür sorgen, dass seine Nachbarn nicht durch Trittschall belästigt werden.

Der Eigentümer einer Wohnung im ersten Stock hatte seinen Teppichboden durch Keramikfliesen ersetzt. Allerdings führte er die Arbeiten nicht fachgerecht durch, so dass der unter ihm wohnende Nachbar durch erheblichen Trittschall gestört wurde. Er verlangte Abhilfe, welche der über ihm wohnende Eigentümer aber ablehnte. Das OLG Düsseldorf gab dem lärmgeplagten Nachbarn Recht.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03099.html

OLG Düsseldorf
2001-07-04
3 Wx 120/01


Zitat:
Psychisch kranker Nachbar kann nicht vertrieben werden

Einem psychisch kranken Mann kann die Nutzung seines eigenen Hauses durch ein benachbarte Ehepaar nicht untersagt werden. Dies gilt selbst dann, wenn dieser seine Nachbarschaft krankheitsbedingt sogar nachts terrorisiert.

Dies entschied das OLG Karlsruhe bei Beurteilung einer Nachbarschaftsklage. Geklagt hatten die unmittelbaren Nachbarn eines Mannes, dessen permanente Störungen sie nicht mehr ertragen wollten. Weil der, seit vielen Jahren unter einer chronischen Psychose leidende Mann, die Störungen jedoch krankheitsbedingt nicht abstellen könne, solle er das Haus räumen, forderten die Kläger. Vor Gericht hatten sie damit keinen Erfolg. Grundsätzlich seien Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück zu dulden, sofern dadurch dessen Nutzung nicht übermäßig beeinträchtigt werde. Zur Beurteilung dieser sog. "Wesentlichkeitsschwelle" müsse dabei auf einen "verständigen" Durchschnittsmenschen zurückgegriffen werden, der hier wegen der Behinderung des Mannes und dem verfassungsrechtlich verankerten Benachteiligungsverbot jedoch über eine erhöhte Toleranzschwelle verfügen müsse.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01845.html

OLG Karlsruhe
2000-06-09
14 U 19/99


Zitat:
Lärmbelästigung durch Behinderte?

Behinderte Menschen dürfen zu bestimmten Zeiten in ihrem Garten keine auffälligen Geräusche von sich geben.

Das Oberlandesgericht Köln hatte die Klage eines Nachbarn einer Behindertengruppe zu entscheiden, der gegen den Lärm auf dem Nachbargrundstück vorgehen wollte. Das Gericht gab der Klage teilweise statt, indem es Ruhezeiten festsetzte. Zwar verbiete das Grundgesetz, Behinderte zu diskriminieren, jedoch ließen sich daraus keine Sonderrechte ableiten. Daher müßten auch Behinderte eine Lärmbelästigung ihrer Nachbarn vermeiden. Dabei geht es nach Ansicht der Richter gar nicht so sehr um die Lautstärke, als vielmehr um die Art der Geräusche. Die "unartikulierten Laute" der Behinderten seien "außerordentlich belastend".

Auch wenn ein Kommentar nicht hierhin gehört: Der Ratgeber Recht hält die Wertung des Gerichts für falsch und hatte Probleme damit, dieses Urteil einzustellen.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00793.html

OLG Köln
1998-01-08
7 U 83/96


Zitat:
Lärm durch Nachbarn

Ein Mieter, der sich durch Schritte auf dem Dielenboden von seinem über ihm wohnenden Nachbarn gestört fühlt, kann von diesem nicht die Verlegung eines Teppiches verlangen.

Zwar sei in einem Mietshaus wechselseitige Rücksichtnahme erforderlich, doch müsse normaler Lärm, wie der von Straßenschuhen erzeugte, hingenommen werden.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00278.html

OLG Düsseldorf
1997-01-29
9 U 218/96


Zitat:
Mietrecht: Minderungsrecht wegen Ehestreitigkeit

Mieter, die durch nächtliche Auseinandersetzungen von anderen Mietern erheblich gestört werden, können die Miete kürzen.
So entschied zumindest das Bergisch-Gladbacher Amtsgericht kürzlich zugunsten eines Mieters, der zuvor vergeblich beim Vermieter um Abhilfe gebeten hatte. Im konkreten Fall hielt der Richter eine Mietminderung von fünf Prozent für angemessen.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04101.html

AG Bergisch-Gladbach
2001-07-24
64 C 125/00
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