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wer kann uns zu folgendem fall einen tipp bzw. § nennen, auf den man sich beziehen kann?
wir sind eine erbengemeinschaft, bestehend aus 10 teilnehmern, die u.a. eine wirtschaft geerbt haben.
jetzt möchte die erbengemeinschaft das ganze verkauf und hat bereits zwei interessenten. der zweit käufer hat ein besseres angebot abgegeben aber bis
dato noch nicht die möglichkeit gehabt, sich die wirtschaft komplett (von oben bis unten) anzusehen.
bei dem versuch einen termin mit den pächtern zu vereinbaren, stellen sie sich jedesmal quer und sagen sie haben keine zeit oder es paßt aus welchen gründen auch immer nicht!
jetzt haben wir das problem, dass der erste käufer bereits druck macht, ob er das ganze nun kaufen kann oder nicht. der zweite käufer gibt erst nach besichtigung der wirtschaft sein GO!
aus zeitgründen muss das ganze noch in der kommenden woche bis spätestens mittwoch über die bühne gehen.
nun meine frage an euch:
hat der pächter die möglichkeit, die komplette besichtigung der wirtschaft zu verwehren??? wenn es sich hierbei um eine verzögerungstaktik handelt, würde der
erbengemeinschaft ein angebotsverlust von ca. 100.000 € entstehen.
besteht die möglichkeit, dies gegenüber den pächter einzufordern bzw. regressansprüche geltend zu machen???
über zahlreiche inputs wären wir sehr dankbar.
mfg
tom weigert
e-Mail: tom62@web.de _________________ Recht muss recht bleiben!
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