Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden an Leih-Anhänger
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden an Leih-Anhänger

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Malteser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 16:01    Titel: Schaden an Leih-Anhänger Antworten mit Zitat

Guten Tag,

stellen wir uns einmal den folgenden Fall vor.

Person A leiht sich bei einem professionellen Anhängerverleih eben einen Anhänger. Er ist leider so blöd, diesen nicht genau zu überprüfen und unterschreibt, daß er diesen unbeschädigt übernommen hat.

Bei der Rückgabe werden dann plötzlich diverse Schäden entdeckt, die einen schon kräftigen "Stoß" als Ursache haben müssen. So ist eine Rückleuchte beschädigt, die Metallzunge, an der diese montiert ist und die eine Stärke von immerhin einem Zentimeter hat ist verbogen und die Radkastenverkleidung hat einen Riß. Alles in allem hätte das Schadensereigniss bemerkt werden müssen, weil dazu mehr als nur ein "Anrempeln" benötigt wird.

Wie auch immer. Der Ausleiher bestreitet die Schuld an den Schäden, hinterläßt aber trotzdem unter Vorbehalt eine Summe von 75 EUR. Ein Protokoll mit den Schäden wird nicht erstellt. Einige Wochen später erhält er eine Rechnung. In dieser wird für nicht näher beschriebene Reparaturarbeiten und Arbeitszeiten eine Gesamtsumme von 250 EUR veranschlagt. Was genau nun an diesem Anhänger gemacht wurde ist also nicht erkenntlich. Er bittet darum, die vorgenommenen Arbeiten genau zu bezeichnen. Als Antwort erhält er einen Mahnbescheid.

Nun die Frage: Könnte es empfehlenswert sein, gegen den Mahnbescheid Einspruch einzulegen? Immerhin soll er für Arbeiten bezahlen, die in keiner Weise näher bezeichnet werden. "Reparaturarbeiten" als solche lassen keinen Rückschluss zu und könnten ja ein weites Feld sein.

Danke für die Einschätzungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.