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Verfasst am: 12.06.05, 17:13 Titel: Beratungsfehler Bank (Baufinanzierung) ?
Hallo,
im Dezember 04 hat A ein stark renovierungsbedürftiges Haus gekauft. Die gesamte Finanzierung belief sich auf 132000 Euro.
Was die Finanzierung anging, war A unerfahren. Nachdem er bei einem Berater einer Bausparkasse die gesamte Finanzierung der Summe über Bausparvertrag abgelehnt hat, ging er zu seiner Hausbank, die das Haus nach einer Besichtigung finanzierte.
Die Finanzierung wurde zu 62000 Euro in ein Annuitätendarlehen und zu 70000 Euro in einen Bauzwischenkredit, in Verbindung eines Bausparvertrages über die 70000 Euro aufgeteilt. Dieser Bausparvertrag wurde auch auf der Bank abgeschlossen und an diese abgetreten.
Was A sehr schlecht gefunden hat ist, dass der Mann von der Bank sich keine Mühe mit einer Aufklärung gab. Beraten hat er nämlich überhaupt nicht, auch keine Alternativen angeboten. Für ihn gab es nur eine Variante der Finanzierung. Das Wort Förderung oder KFW hat er erst gar nicht in den Mund genommen. Davon hat A erst später durch andere Leute erfahren.
So hat A z.B. nicht gewusst, dass die Finanzierung der 70000 Euro ein festes Darlehen ohne Abtrag ist, in das er in den 10 Jahren nur Zinsen hineinzahlt.
So war das auf keinen Fall gewünscht. A wollte ein komplettes Darlehen mit Tilgung haben und zusätzlich einen Bausparvertrag.
Was soll das feststehende Darlehen für einen Sinn machen? Genauso gut kann man doch mit Tilgung vereinbaren und zusätzlich einen Bausparvertrag abschließen, den A anschließend in die Finanzierung mit einbringt oder nicht. Je nachdem wie die Zinsen stehen.
A fühlt sich völlig über den Tisch gezogen. Der Mann von der Bank hat ihm nicht erklärt, dass in den großen Teil (70000 Euro) nur Zinsen gezahlt werden.
Selbst als A den Verkäufer des Hauses zu Anfang um 3000 Euro herunter gehandelt hat, hat der Mann von der Bank diese 3000 Euro von dem Annuitätendarlehen (zu Beginn 65000 Euro) abgezogen und nicht von dem feststehenden Darlehen, zudem der Bausparvertrag abgetreten wurde. Demnach wäre die Bausparsumme auch weniger gewesen und er hätte weniger Provision bekommen!
Auch ist der Zinssatz über die 70000 Euro höher, wie über die 62000 Euro.
Das die 70000 Euro ohne Tilgung sind, hat A erst festgestellt, als die Kreditraten abgebucht wurden. Und das auch nicht gleich am 1. Monat.
Als A den Mann von der Bank ansprach, sagte dieser nur, dass A das so gewollt hätte und außerdem habe er die Unterlagen jetzt nicht mehr hier.
Wenn A dort anruft, bekomm A nur noch gesagt, dass der Herr im Gespräch sei, er würde zurückrufen. Auf den Rückruf wartet A noch heute.
Auch die mtl. Einzahlung in den Bausparvertrag wurde viel zu niedrig festgelegt, so dass die Zuteilung nach den 10 Jahren auch nicht rechtzeitig gewesen wäre. A hätte demnach teuer zwischenfinanzieren müssen.
Zudem ist für den Bausparvertrag monatlich sogar noch weniger abgebucht worden wie die eh schon zu gering angesetzte Sparrate. A zahlt nun zusätzlich noch ein.
Folgendes ist noch zu sagen.
Das Haus, welches sich die Bank auch angesehen hat, ist stark renovierungsbedürftig.
So muss z.B. das ganze Dach gedämmt werde.
In dem ungedämmten Dachstuhl haben die Vorbesitzer 2 Räume integriert von denen man durch eine Tür zum unausgebauten Teil kommt. Gedämmt ist im gesamten oberen Geschoss nichts. Auch liegt dort keine Heizung und die Fenster sind marode und einfachverglast.
Ein Bekannter hat zu A nun gesagt, dass die Bank ihn falsch beraten hätte. Sie hätte A das KFW-Programm empfehlen müssen. Da würde es ein Modernisierungsprogramm geben zu ganz niedrigen Zinsen. Die Bank sei sogar dazu verpflichtet dem Kunden dies anzubieten.
Der Mann von der Bank hat die Unerfahrenheit von A ausgenutzt. An dem KFW-Darlehen verdienen die wohl nichts.
Es gibt sogar ein Gerichtsurteil aus dem hervor geht, dass für Banken eine Beratungshaftung besteht, wenn sie nicht nur einen Kredit vergeben, sondern auch die Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten durchgeführt haben. Die Bank muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart „alle aufgrund der ihr bekannten Tatsachen in Betracht kommenden Finanzierungsmodelle vorstellen und dem Kunden (...) richtig und verständlich erläutern, sowie auf etwaige Bedenken aufmerksam machen.“ ( AZ:9 U 203/99).
Jetzt fragt A sich, ob er etwas gegen die Bank unternehmen kann und wenn ja, welche folgen daraus entstehen.
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