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Verfassungsinterpretation

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.06.05, 17:16    Titel: Verfassungsinterpretation Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir mal einer die folgenden Interpretationsmethoden erklären.

"Ältere" Auslegungsmethoden:
- wörtliche
- systematische
- teleologische
- historische
- historisch-generische

"Neuere" Auslegungsmethoden:

- topische
- interessengeleitete
- freirechtliche
- dezisionistische
- rationaler Diskurs
- "authentische" (Richter)
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Poseidon,

jetzt lassen Sie uns also an Ihrer Einführungsvorlesung/AG "Verfassungsrecht" im 1. Semester teilnehmen.... Auf den Arm nehmen

Falls Sie die Antworten hier nicht vollkommen zufriedenstellen, finden Sie Hinweise hierzu in den zahlreichen Büchern zur jur. Methodenlehre und den Werken von Degenhardt, Katz und Arndt zum Verfassungsrecht bzw. öff. Recht.

Gruss
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de


Zuletzt bearbeitet von Philipp G. Beyer am 13.06.05, 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 09:41    Titel: Re: Verfassungsinterpretation Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Hallo,

kann mir mal einer die folgenden Interpretationsmethoden erklären.

"Ältere" Auslegungsmethoden:
- wörtliche
- systematische
- teleologische
- historische
- historisch-generische

"Neuere" Auslegungsmethoden:

- topische
- interessengeleitete
- freirechtliche
- dezisionistische
- rationaler Diskurs
- "authentische" (Richter)


Neu und alt? Wie denn das?
Das Bundesverfassungsgericht und die gesamte Rechtsprechung haben sich jedenfalls auf die "alte" festgelegt. Und das ist wohl auch gut so, weil noch immer der Gesetzgeber festlegen soll, was Recht ist, und nicht der Richter.

Immer noch lesenwert: Esser, Vorverständnis und Methodenwahl bei der Rechtsfindung
_________________
gloriaD
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