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Hallo,
in der Uni haben heut vor einer Woche 8 Studenten 8 andere Studenten, die nicht da waren, in die Anwesenheitsliste eingetragen. DIe Professorin hat das rausbekommen und gesagt, sie könnte uns alle anzeigen, weiß aber nicht, wer wen eingetragen hat. Sie hat abgeglichen wer da war... Zum Schluß meinte sie, daß die Leute, die nicht da waren, aus dem Kurs fliegen und die Leute, die jemanden eingetragen haben auch. Da ich kurz vor meine Abschlußprüfung stehe, brauche ich den Kurs aber, meine Freundin, die ich eingetragen habe, auch. Sie hat mich nicht direkt drum gebeten, wobei sie das vor drei Wochen oder so mal gesagt hatte, daß sie nicht da sei und ich ihr dann angeboten habe, daß ich sie eintragen könnte, woraufhin sie auch zugestimmt hat.
So, jetzt war sie heute da und hat der Professorin gesagt, sie wisse nicht, wer sie eingetragen habe (obwohl sie es ja wußte) und diese meinte, daß sie rausfinden soll, wer es war. Die Person soll sich bei ihr melden, ansonsten fliegt meine Kommilitonin aus dem Kurs. Also müsste ich mich jetzt bei der Professorin melden, dann fliege ich aber raus. Kann ich da jetzt irgendwas machen oder muss ich das so hinnehmen, daß ich rausfliege, wenn ich ihr die Wahrheit sage? Entschuldigen hilft bei der Frau nichts...
Vielen Dank für die Hilfe, bin total verzweifelt, Julchen
Eine Rechtsgrundlage für das "Rauswerfen" aus dem Kurs wird die Professorin vermutlich nicht finden, dieser Fall ist sicherlich nicht in der Studienordnung vorgesehen.
Aber sie könnte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellen, was unter Umständen wesentlich gravierendere Folgen hat. Deshalb sollte man sich vielleicht doch überlegen, ob man nun unbedingt auf exakter Befolgung der einschlägigen Rechtsvorschriften besteht oder sich lieber insgheim freut, daß die Prof die zwar unzulässige, aber viel mildere "Strafe" anwendet.
Eine Beschwerde wäre in etwa so, wie wenn Sie zu einem Polizisten sagen: "der hat doch gar kein Recht mein Kind wegen des geklauten Handys zu einem Tag Hausarrest zu verdonnern, ich verlange daß er ein Strafverfahren bei einem ordentlichen Gericht einleitet."
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