Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Baum auf Auto gefallen; Gutachter macht zweifelhafte angaben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Baum auf Auto gefallen; Gutachter macht zweifelhafte angaben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:24    Titel: Baum auf Auto gefallen; Gutachter macht zweifelhafte angaben Antworten mit Zitat

Verrückt Hallo zusammen,
mir ist ein Baum auf einem Privatgrundstück aufs Auto gefallen (Ford Fiesta 12 Jahre). Die meisten Schäden sind kleine Beulen und Läckschäden. Die Kaskoversicherung schickte einen Gutachter, welcher den Reparaturaufwand mit ca. 1500 EUR (Totalschaden)bezifferte. Das Auto ist voll funktionstüchtig. Einer Reparatur stimmte er allerdings laut Gutachten nicht zu. Der Wiederbeschaffungswert läge bei 800 EUR. Der Restwert betrüge 150 EUR (was für ein Zufall genau der Betrag, welcher bei der Teilkaskasko Eigenanteil ist.). D.H. ich gehe quasi leer aus. Desweiteren wurde im Gutachten als Vorschaden ein Frontschaden angegeben, welcher vorher definitiv nicht existierte (ggf. um den Restwert zu drücken). Ohne Anforderung schickte der Gutachter als Anlage ein Angebot von einer Firma (wahrscheinlich fliegende Fahrzeugkäufer nur mit Handynummer) das Auto für 150 EUR anzukaufen. Der Verkauf des Auto stand nie zur Diskussion.
Was könnte ich da noch unternehmen, damit ich wenigstens eine angemessene Entschädigung von ein paar 100 EUR erhalte?
Gibt es eine schwarze Liste für Gutachterfirmen?
Was kann man bei falschen Angeben im Gutachten unternehmen?
Kann ich als Versicherungsnehmer den Gutachter selbst bestimmen oder scheibt den die Versicherung vor?
Nach welchen Kriterien wird der Restwert festgelegt?
Für die Beantwortung vielen Dank im voraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei einem 12 Jahre alten Fiesta nur kleine Beulen und Lackschäden entstanden sind und zur Weiterbenutzung (Fahrtüchtigkeit, Verkehrssicherheit) eine Reparatur nicht notwendig sein sollte, dann wäre es in meinen Augen wirtschaftlich am sinnvollsten, Sie würden sich von der Versicherung den Schaden in Höhe des Restwertes des Fahrzeuges (800,- Euro?) auszahlen lassen und den Wagen unrepariert einfach bis zu seinem natürlichen Ende weiterfahren. Ich verstehe auch nicht, warum man bei so einem alten Auto überhaupt noch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung haben sollte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:49    Titel: Teilkasko Baum auf Auto Antworten mit Zitat

Traurig Das hatte ich ja auch vor. Nur leider beträgt der Restwert 150 EUR laut Gutachter. Zahlt die Teilkasko den restwert oder Wiederbeschaffungswert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:52    Titel: Re: Teilkasko Baum auf Auto Antworten mit Zitat

kaki hat folgendes geschrieben::
Traurig Das hatte ich ja auch vor. Nur leider beträgt der Restwert 150 EUR laut Gutachter. Zahlt die Teilkasko den restwert oder Wiederbeschaffungswert?

Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert (800,- Euro) abzüglich dem Restwert (150,- Euro), maximal also 650,- Euro.
Geld einstecken und altes Auto unrepariert weiterfahren ist m. E. das sinnvollste.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:53    Titel: Teilkasko Baum auf Auto Antworten mit Zitat

Traurig Das hatte ich ja auch vor. Nur leider beträgt der Restwert 150 EUR laut Gutachter. Zahlt die Teilkasko den restwert oder Wiederbeschaffungswert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:56    Titel: Re: Teilkasko Baum auf Auto Antworten mit Zitat

kaki hat folgendes geschrieben::
Traurig Das hatte ich ja auch vor. Nur leider beträgt der Restwert 150 EUR laut Gutachter. Zahlt die Teilkasko den restwert oder Wiederbeschaffungswert?

Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert.
Lassen Sie sich die 650,- Euro von der Teilkaskoversicherung auszahlen, kündigen Sie danach die Teilkaskoversicherung und fahren Sie den Wagen einfach unrepariert weiter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sory für das doppelte Posting, habe wohl die falsche Schaltfläche erwischt.

Sehr glücklich Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich ja froh 500 EUR (abzgl. SB) mitnehmen zu können.
MfG
KaKi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sory für das doppelte Posting, habe wohl die falsche Schaltfläche erwischt.

Sehr glücklich Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich ja froh 500 EUR (abzgl. SB) mitnehmen zu können.
MfG
KaKi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

kaki hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich ja froh 500 EUR (abzgl. SB) mitnehmen zu können.

Und nicht vergessen, die Teilkaskoversicherung zu kündigen!
Beim nächsten Schaden an dem selben Auto bekommen Sie sonst nämlich nur noch 150,- Euro Restwert abzügl. 150,- Euro Selbstbeteiligung = nämlich NICHTS.
Dafür sollte man dann besser keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 19:46    Titel: Baum auf Auto gefallen Antworten mit Zitat

Wenn die Kasko die 500 EUR zahlen würde,

besteht die Möglichkeit dem Grundstückseigentümer die 150 EUR Kaskoselbstbeteiligung in Rechnung zu stellen? Nach Sichtung der Fotos wurde festgestellt, dass ein Teil des Stammes trocken also morsch war. Sollte man das versuchen oder könnte es da Probleme ggf. mit der Kaskoversicherung geben, falls die davon erfährt, weil es dann ja ggf. fahrlässig vom Grundstückeigentümer wäre. Zahlt dies die Hapftpflicht des Grundstückseigentümers?

FG KaKi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 19:47    Titel: Baum auf Auto gefallen Antworten mit Zitat

Wenn die Kasko die 500 EUR zahlen würde,

besteht die Möglichkeit dem Grundstückseigentümer die 150 EUR Kaskoselbstbeteiligung in Rechnung zu stellen? Nach Sichtung der Fotos wurde festgestellt, dass ein Teil des Stammes trocken also morsch war. Sollte man das versuchen oder könnte es da Probleme ggf. mit der Kaskoversicherung geben, falls die davon erfährt, weil es dann ja ggf. fahrlässig vom Grundstückeigentümer wäre. Zahlt dies die Hapftpflicht des Grundstückseigentümers?

FG KaKi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.