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Verfasst am: 13.06.05, 10:44 Titel: Wer trägt die Kosten
Hallo,
bei einer Erbauseinandersetzung sprechen sich beide Parteien X und Y für den Verkehrswert eines Anwesens aus der vor fünf Jahren ermittelt wurde. RA von X rät jedoch dringend zu einer Neubewertung und beauftragt RA von Y, Y soll die Neubewertung veranlassen, da nur Y im Besitz der Unterlagen ist. Die Neubewertung fällt 30% niedriger aus. RA von X vermutet Manipulation und rät zu einem selbständigen Beweisverfahren. X fragt nach den Kosten. RA von X antwortet, dass die Kosten nicht hoch sind. Nach fast einem Jahr liegt das Gutachten vor. Der Verkehrswert liegt exakt bei dem der Erstbewertung vor fünf Jahren. Die Kosten belaufen sich weit über 8000 €. Darin sind 4100 € Gebühren von RA von X enthalten. Frage: wer trägt die Kosten?
1. RA von X will prüfen ob Kosten von der Gegenseite zu erstatten sind.
2. Hat RA von X falsch beraten und trägt die Kosten selbst?
3. Bleibt X auf den Kosten sitzen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.06.05, 17:06 Titel: Re: Wer trägt die Kosten
river hat folgendes geschrieben::
RA von X antwortet, dass die Kosten nicht hoch sind.
Zunächst: warum gibt sich X mit einer so schwammigen Aussage zufrieden, will dann aber nachträglich an der Höhe des Honorars zweifeln? "Nicht hoch" ist so relativ wie man es sich nur denken kann, außerdem sind Gebühren ja anhand des Gegenstandswertes exakt bezifferbar.
ad 1.
Dazu wäre zu prüfen, ob die Bewertung, die Y veranlaßt hat, wirklich "manipuliert" war.
ad 2.
Ich kenne mich mit Immobilien nicht so aus, würde aber vermuten, daß man nach 5 Jahren durchaus eine Neubewertung eines Verkehrswertes für angeraten halten könnte (da kann sich in Abhängigkeit vom Einzelfall durchaus erheblich etwas ändern).
ad 3.
Möglich, dafür sind noch zu wenig Eventualitäten bekannt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 19.06.05, 10:16 Titel: Wer trägt die Kosten
Guten Tag Herr Schaffrath,
danke für die Antwort
zu ad 2
X legte seinem RA örtliche , amtlich erfasste, statistische Baulandpreise für den gefragten Zeitraum vor, die keine Veränderung zeigten. Am Haus wurden keine Renovierungen getätigt. Damit waren auch hier keine Wertveränderung zu erwarten. Das selbstständige Beweisverfahren bestätigte diese Annahme. RA von X bezog sich auf Angaben von Immobilienmaklern die Wertsteigerungen um die 6% sahen.
mfg
river
Verfasst am: 20.06.05, 12:57 Titel: Wer trägt die Kosten
Hallo Servicer
die Erstbewertung war 1996, die zweite sollte rückwirkend für das Jahr 2001erfolgen.
die Unterlagen wurden vor der Entscheidung der Zweitbewertung vorgelegt.
Gruß
river
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