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Verfasst am: 13.06.05, 14:26 Titel: Betriebskosten bei Mieterwechsel
Hallo!
Mich würde interessieren, ob Betriebskosten, sprich Betriebsstrom, Reinigungskosten etc. der Heizungsanlage die z. B. am 01.08.04 abgerechnet wurden, einem neuen Mieter, der am 15.11.2004 die Wohnung bezieht in Rechnung gestellt werden können? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
Eine Betriebskostenabrechnung folgt einem ziemlich einfachen Verfahren: alle Kosten der Abrechnungsperiode werden - Umlagefähigkeit und Umlagevereinbarung vorausgesetzt - nach einem Umlageschlüssel auf die Mieter der Periode verteilt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein einzelner Mieter zum Datum einer einzelnen Rechnung schon oder noch Mieter der Wohnung war.
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