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Anmeldungsdatum: 13.06.2005 Beiträge: 36 Wohnort: München
Verfasst am: 13.06.05, 10:30 Titel: Ärger mit dem ehemaligem Mit-Mieter
Hallo zusammen,
etwas kompliziert mein Problem aber ich versuche mal zu erklären. Ich habe mit meinem damaligen Freund eine Wohnung gemietet. Stehen beide im Mietvertrag. Im Februar hat er sich von mir getrennt, ist einfach ausgezogen und hat mich mit der Wohnung und sämtlichen finanziellen Verpflichtungen sitzen gelassen. Da es ein Staffel-Mietvertrag ist, dachten wir zuerst wir können aus der Wohnung nicht raus bevor die Staffel-Mietzeit vorbei ist. Allerdings hatten wir im Mai entdeckt das die Klausel ungültig ist und wir doch aus dem Mietvertrag rauskommen.
Aufgrund der Annahme das wir aus dem Mietvertrag nicht rauskommen hatte ich meinem Ex-Freund damals eine Email geschrieben ich würde die Miete weiter übernehmen und er müsste nichts mehr bezahlen.
Tja, die Wohnung ist jetzt gekündigt zum Ende August und der Ärger geht los. Ich sitze jetzt auf allen Kosten. Er sagt er hätte nun keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber da ich ihm diese Email geschrieben hatte. Meine Frage ist nun, muss ich die kompletten Nebenkosten, die Renovierung usw...alleine tragen? Die Vertrags-Lage zwischen meinem Ex und mir ist ja jetzt auch anders??? Ich traf damals diese Aussage per Mail weil ich dachte wir kommen aus dem Vertrag nicht heraus...??? Weiss jemand Rat? Ich seh einfach nicht ein alles zu bezahlen denn er hat zwei Jahre auf meine Kosten gelebt, heisst ich bezahlte den Löwenanteil der Miete, Lebensmittel usw......
Über eine Tip und Rat wäre ich sehr dankbar!
Grüsse
Steffi
Dem VM gegenüber haften Sie beide gesamtschuldnerisch, daran kann auch eine Regelung der Mieter untereinander nichts ändern. Die Frage ist nun wie sieht genau die interne Regelung aus und wie beweisbar ist diese vor Gericht. Im schlimmsten Fall ist diese Regelung ok und das würde bedeuten das wenn der VM sich an den Ex wendet sagen wir mal wegen nicht gezahlter Miete oder so, dann kann sich der Ex an Sie halten und das Geld was er dem VM zahlen musste von Ihnen einklagen. Sie sollten das was Sie per Mail geschickt haben und die Antwort von einen Anwalt überprüfen lassen. Dieser wird Ihnen sagen können wie die Chancen sind den Ex heranzuziehen.
Anmeldungsdatum: 13.06.2005 Beiträge: 36 Wohnort: München
Verfasst am: 13.06.05, 11:16 Titel:
in der Mail steht nichts was einem Vertrag ähnlich wäre. Ich hatte lediglich geschrieben das er keine Miete mehr bezahlem muss sonst nichts. Auch nichts in der Art das ich ihn von jeglichen Verpflichtungen bei Auszug/Renovierung etc. rausnehme. Es war eben ein unverbindliches privates Email. Gilt ein Email überhaupt als Beweismittel vor Gericht? Mit einem Doppelklick in die Mail kann man dieses doch "nach belieben" verändern und reinschreiben was man will?
Tja eine E-Mail ist genauso glaubwürdig oder unglaubwürdig wie ein Zeuge. Es kommt auf den Richter an wie er diesen Beweis würdigt.
Selbst wenn diese E-Mail nicht gewertet wird, dann müssen Sie immer noch nachweisen das es eine Vereinbarung über Zahlung der Miete usw. mit Ihrem Ex gab. Wenn es dazu einen schriftlichen Vertrag gab ist die Sache relativ einfach, aber wenn es nur mündliche Vereinbarung gab wird es mit dem beweisen schon schwieriger. Daher sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und dieses mit ihm durchsprechen.
Anmeldungsdatum: 13.06.2005 Beiträge: 36 Wohnort: München
Verfasst am: 13.06.05, 13:42 Titel:
hmmm sehr ärgerlich das Ganze. Muss mich über meine eigene Dummheit ärgern. Diese Aussage per Mail hatte ich getroffen in der Annahme das wir aus dem Vertrag nicht rauskommen was sich ja jetzt geändert hat und wir doch raus können. Der Spinner hat wie gesagt zwei Jahre auf meine Kosten gelebt und jetzt zahle ich wieder drauf....klar das er das Geld das er sich in der Zeit sparen konnte nicht so gerne wieder was abgiebt. Danke für Eure Antworten!!!!
Verfasst am: 13.06.05, 13:45 Titel: Re: Ärger mit dem ehemaligem Mit-Mieter
stpaul hat folgendes geschrieben::
..... hatte ich meinem Ex-Freund damals eine Email geschrieben ich würde die Miete weiter übernehmen und er müsste nichts mehr bezahlen.
Wenn Sie glaubhaft machen können oder durch Zeugen belegen können, daß Sie zu dem Zeitpunkt als Sie die e-mail geschrieben haben, stockbesoffen waren, dann ist die Aussage, die Sie in dem e-mail getroffen haben, nichts wert. Also - was haben Sie getrunken, als Sie so vor dem Computer sassen .......????
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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