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Verfasst am: 13.06.05, 13:35 Titel: Ausbuchung von Aktien
Bei Insolvenz bleiben Aktien von börsennotierten Unternehmen oft noch "ewig" weiter notiert. So z.B. Bremer Vulkan, NAK usw.
Irgendwann sind die Papiere manchmal dann aber auch auf den Kurszetteln "verschwunden". Ich denke, der Insolvenzverwalter bestimmt den Zeitpunkt des "Delisting". Sind die Papiere dann definitiv wertlos? Oder bleibt da nicht der Börsenmantel als "werthaltiges" Objekt bestehen?
Kann die Bank bei Einstellung der Notiz einfach die Papiere - ohne Benachrichtigung! - ausbuchen? Eine offizielle Einstellungsbenachrichtigung der Notiz ist doch zumindest Pflicht, oder? Können die Papiere dann ausserbörslich irgendwie weiter gehandelt werden?
Eine Ausbuchungsnotiz werden sie sicherlich bekommen.
Sie können sich idR vorher die Urkunden ausliefern lassen (natürlich nicht wenn schon ausgebucht). Kostet jedoch - und das nicht zu knapp.
Die wertlosten Anteilsscheine können sie dann als Kaminanzünder nehmen, bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen oder .... _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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