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Verletzung Mitwirkungspflicht/Kündigung v. der Krankenkasse

 
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brina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 14:40    Titel: Verletzung Mitwirkungspflicht/Kündigung v. der Krankenkasse Antworten mit Zitat

Hallo,

hoffe doch mir kann hier jemand helfen, folgendes:

Wenn jemand von seiner Krankenkasse gekündigt wurde (mit vorheriger Androhung), weil er nicht zu einer Nachsorgeuntersuchung (Krebs) gegangen ist, wie kann er dieser Kündigung entgegenwirken?
Besonders wenn die Kündigung schon 5 Wochen her wäre? (Frist wegen Widerspruch also wahrscheinlich schon abgelaufen!)
Man ist seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen, ist klar, dann kann man auch gekündigt werden, wenn man aber nun bereit wäre diesen Pflichten nachzukommen, würde die Krankenkasse einen dann wieder versichern?

Es geht nicht um mich, sonst würd ich mich selbst mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Derjenige geht bloß leider sehr fahrlässig damit um...

Vielen Dank im Voraus!!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal, eine gesetzliche Krankenkasse kann dem Mitglied kündigen, wenn dieser Nachsorgeuntersuchungen nicht war nimmt!? Mit den Augen rollen
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brina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja leider, es geht darum, dass man nach einer Krebserkrankung regelmäßig zur Nachsorgeuntersuchung muss (jedes Vierteljahr). Dieser Nachsorgeuntersuchung ist derjenige nicht nachgekommen, bzw. er ist auch wieder erkrankt und auch nicht zur Behandlung erschienen...
Dann kann einem die Krankenkasse kündigen... Ist ja auch verständlich, wenn jemand sich nicht behandeln lässt, kommen früher oder später noch mehr Kosten auf die Krankenkasse zu und das wollen die natürlich verhindern...
Wie ich schon geschrieben habe, besagte Person ist sehr fahrlässig...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens ist eine Kündigung durch die GKV so nicht möglich.
Es gibt ja auch Patienten, die absichtlich eine Therapie abbrechen bzw. nicht wieder aufnehmen, die kann man doch nicht durch einen "Rauswurf" aus der Krankenkasse bestrafen.
Wie hat die Krankenkasse die Kündigung denn genau begründet?
Wurden Paragraphen angegeben?
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brina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das weiß ich leider nicht genau, ich weiß nur, dass die Krankenkasse es vorher angekündigt hat (mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten), er immer noch nicht zum Arzt ist und jetzt ist die Kündigung gekommen.
Um es mal verständlicher auszudrücken, eventuell hat derjenige Anzeichen für Krebs im Anfansstadium.
Wenn er also jetzt nicht sofort handelt könnte daraus wieder die Krebserkrankung entstehen (Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch) und die Krankenkasse muss dann natürlich mit sehr hohen Kosten rechnen wegen Chemo oder ähnlichem...
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich mache bei einer gesetzlichen Krankenkasse meine Ausbildung, und von dieser Vorgehensweise habe ich noch nichts gehört. Abgesehen davon, dass wir in der GKV gar nicht in der EDV sehen können, wann welcher Versicherter beim Arzt war bzw. was gemacht wurde, da dies über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet wird.

Ich vermute eher, dass in diesem Fall eher die Krankengeldzahlung eingestellt wurde oder es sich nicht um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Andernfalls sollte man dringend dem Schreiben der Krankenkasse widersprechen und auf eine Begründung mit Paragraphen bestehen.
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