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Auszahlung von Heiratsversicherung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:56    Titel: Auszahlung von Heiratsversicherung Antworten mit Zitat

Meine Großmutter hat für mich eine Heiratsversicherung abgeschlossen. wie kann ich rausfinden,welche Gesellschaft, etc... das ist ? Problem ist wir haben uns mit 19. (wegen Heiraten) überworfen und inzwischen bin ich 30. Jahre...

Kann mir jemand sagen was ich unternehmen kann udn doch noch an 2500 Euro zu kommen ?
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts, die Versicherung ist bestimmt lange ausgezahlt.
Grüße Thom
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
Nichts, die Versicherung ist bestimmt lange ausgezahlt.
Grüße Thom


Und das schon seit ca. 5 Jahren, am besten mal Oma fragen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.06.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die redet nicht mehr mit mir:( Kontakt ist völlig abgebrochen...
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Haken dran machen und Kohlehoffnungen abschreiben.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bereits leider gesagt, nichts. Das ist nicht hämisch sondern ehrlich gemeint.
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der zentralverband der Deutschen Versicherungswirtschaft müsste über den Verbleib der Plice bzw. deren Existenz oder Nichtexistenz Auskunft geben können. Im Allgemeinen werden Heiratsversicherungen indes mit dem 24. Lebensjahr bzw. der Eheschließung fällig, was also 6 Jahre her ist. Wahrscheinlich war Ihre Oma Versicherungsnehmerin und Sie die versicherte Person. Letzteres kann die Oma als Versicherungsnehmerin noch vor Fälligkeit geändert haben, ebenso wie das Bezugsrecht im Versicherungsfall - soweit hier kein unwiderrufliches Bezugsrecht bestimmt worden ist. Sollten Sie indes bei Eintritt des Versicherungsfalls noch die Bezugesberechtigte gewesen sein, weil es die Oma eben doch nicht mehr geändert haben sollte, so hätten Sie natürlich noch einen Anspruch auf die Versicherungssumme - ggfls. gegen die Oma aus Eingriffskondiktion.
Allerdings sollten Sie sich zunächst an den oben erwähnten Verband wenden, um diese Dinge rauszukriegen. Eines kann ich direkt vorweg sagen: es hat in diesem Stadium noch keinen Wert, sich an die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, da diese auch keine Auskunft über einzelne Versicherungsverträge geben kann.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm StuWa ?

Hat sich da was geändert, oder ist es immer noch so wie ich das mal in dunkler Vorzeit gelernt habe ?

Gelernt habe ich mal folgendes:

VP ist nicht das Kind sondern in der Regel ein Elternteil unter Umständen auch ein Großelternteil.
VN ebenfalls Opa,Oma, Eltern etc..... .
Auszahlungszeitpunkt, die Hochzeit des Kindes, wenn dies nicht geschieht der 25. Geburtstag des Kindes.

Allerdings passt dies nicht ganz mit Deinem Beitrag zusammen. Denn ich würde mich jetzt spontan fragen, weshalb der Zentralverband einer wildfremden Person gegen sämtliche Datenschutzbestimmungen Auskunft zu solch einem Vertrag erteilen sollte ?
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Analog der sogenannten "Termfix"-Versicherung. VN=VP=Großmutter. Bezugsberechtigt im Todesfall ist widerruflich das Enkelkind. Verstirbt die Oma, ist das Enkelkind durch den eingetretenen Versicherungsfall unwiderruflich bezugsberechtigt bis zum Zeitpunkt der Auszahlung (hier: Heirat). Erlebt die Oma den Auszahlungstermin, kann sie mit dem Betrag machen, was sie will- der Enkelin schenken, jemand ganz anderen, oder es selbst auf den Kopf hauen Winken

Ich denke, letzteres ist eingetreten. Da ist nix mehr zu machen.

Die Story mit dem Zentralverband ist mir auch neu.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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