Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.06.05, 13:45 Titel: Frage: Nach Trennung: Zwei Mieter, einer zieht aus
Hallo,
ich habe dieses Forum vor einer Woche gefunden. Hier wird einem ja wirklich einmal geholfen. Eine gute Sache, wie ich finde.
Nun zu meiner Frage:
Meine Partnerin und ich haben uns getrennt.
Wir bewohnten gute 5 Jahre lang zusammen eine Wohnung. Die Wohnung war ursprünglich die meinige. Nachdem meine Partnerin und ich uns über eine gemeinsame Wohnung klar waren, haben wir unserem (privaten)Vermieter diese Veränderung auch mitgeteilt und der Mietvertrag würde dahingehend abgeändert, dass wir nun beide Mieter waren.
Nach der Trennung bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, die Kündigung des Mietverhältnisses ist fristgerecht zum 31.August eingereicht worden (unser nächstmöglicher Kündigungstermin), da ich dort nicht mehr wohnen wollte und sie auch nicht.
Ich habe bereits eine neue Wohnung in Aussicht, welche ich am 1.Juli beziehen kann.
Nun habe ich von meiner Partnerin erfahren, dass sie keinerlei Anstalten macht, sich
um eine neue Wohnung zu bemühen. Im Gegenteil: Sie möchte nun doch dort bleiben, wie sie sagt.
Ich habe ihr gesagt, dass wenn sie das möchte, sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen muss, ob das überhaupt noch machbar ist nach der eingereichten Kündigung (vielleicht hat der ja schon einen Nachmieter).
Nun weiß ich aber, dass sie die alte Wohnung alleine nicht finanzieren können wird.
Auf meine Frage an sie, ob das denn irgendwie geregelt wäre, sagte sie, dass mich das ja wohl nichts anginge. Und vor die Tür setzen könne man sie ja nicht, wenn sie keine neue Wohnung hätte.
Ich habe ihr dann eine ziemliche Blauäugigkeit vorgeworfen. Ich denke, sie weiß gar nicht, was da an Schwierigkeiten auf sie UND mich zukommen wird. Ich war ja auch Mieter (und bin es, rechtlich genommen, ja immer noch bis zur Wohnungsübergabe)
Meine Frage lautet nun:
Was kann ich tun, ausserhalb von privatem, gutem Zureden ?
Gibt es eine rechtliche Möglichkleit sie dazu zu bewegen, die Wohnung zu räumen?
Gibt es eine Möglichkeit mich selbst von eventuell anfallenden Kosten, Forderungen (auch von in der Folgezeit nicht bezahltem Mietzins), etc. auszuschliessen, falls sie einfach dort bleibt (möglicherweise sogar mit Mietrückständen) ?
Gibt es da eine Möglichkeit, beispielsweise mit einer Willenserklärung meinerseits, alles ordnungsgemäß abwickeln zu wollen?
Oder hänge ich bis zum bitteren Ende mit in der Sache ?
Es geht mir finanziell nicht schlecht, aber ein Krösus bin ich auch nicht.
Es wäre mir natürlich eher daran gelegen, meine Partnerin davon zu überzeugen, dass sie sich sehr fahrlässig verhält. Für sie hätten Folgekosten oder sogar Räumungsklagen mit Sicherheit schlimmere Folgen als für mich. Und das muss doch nicht sein.
Hat auch dahingehend vielleicht jemand einen Tip, wie man, ohne offizielle Wege zu beschreiten, jemanden davon überzeugen kann, sich "vernünftig" - allein im eigenen Interesse - zu verhalten?
Die Wohnung wurde von beiden gekündigt? Wo ist dann das Problem?
Es wäre auch hilfreich eine Bestätigung über den Zugang der Kündigung beim VM zu haben.
Das einzige Problem, das ich sehe, ist die Haftungsfrage.
Ansonsten: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3601 ("Wichtig: Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!" _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Verfasst am: 15.06.05, 15:49 Titel: Re: Frage: Nach Trennung: Zwei Mieter, einer zieht aus
Markus F. hat folgendes geschrieben::
....... Ich war ja auch Mieter (und bin es, rechtlich genommen, ja immer noch bis zur Wohnungsübergabe)
Richtig. Sie bleiben Mieter bis zur Wohnungsübergabe - und zwar auch dann, wenn die Wohnungsübergabe erst in 20 Jahren stattfindet. Sie haben gemeinsam gekündigt, Sie müssen auch gemeinsam ausziehen und gemeinsam die Wohnung zurückgeben. Tun Sie das nicht, bleiben Sie Mieter - auch wenn Sie selbst gar nicht mehr drin wohnen. Zur Beendigung eines Mietvertrages kommt es nicht nur auf die Kündigung an, sondern vor allem auch auf die Räumung und Rückgabe der Mietsache.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie sollten am besten einen Anwalt konsultieren und mit ihm das besprechen denn so wie es aussieht kann das für Sie noch ein sehr teurer Spass werden.
Die Kündigung wurde lt. Sachverhalt von beiden Mietern erklärt. Das Mietverhältnis sollte also wirksam gekündigt sein.
Die gesamtschuldnerische Haftung für die Rückgabe der Mietsache und für Nutzungsentschädigung nach dem Ende des Mietverhältnisses ist bereits ausreichend dargestellt.
Ich stelle hier einfach mal die Frage zur Diskussion, wer den Mieter denn an einer vollständigen Räumung und Rückgabe zum Ablauf der Kündigungsfrist hindern sollte?
Vielen Sank für die Antworten und eine Entschuldigung meinerseits für die ungkücklich gewählte Formulierung des Sachverhalts. ( http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3601 ("Wichtig: Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!")
Die Vorraussetzung dass eine Kündigungseingangsbestätigung seitens des Vermieters vorliegt wäre gegeben. Ebenso die rechtmäßigigkeit der eingereichten Kündigung - von beiden im Mietvertrag eingetragenen Mietern unterzeichnet. Am Ablauf des Vorgangs "fristgerechte Wohnungskündugung" wäre also nichts zu bemängeln.
Genau das wäre in solch einem Fall die Frage: Die gesamtschuldnerische Haftung bei etwaigen Problemen der nicht fristgerechtung Räumung einer bereits gekündigten, gemieteten Wohnung.
Das Problem besteht wohl darin, das eine der beiden Mieter die Sachlage bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietsache und die dadurch entstehenden, erheblichen Konsequenzen richtig einschätzt und der andere nicht.
Die Antwort auf die die Frage, wer dennn einem Mieter an einer vollständige Räumung und Rückgabe zum Ablauf der Kündigungsfrist hindern sollte, wäre hier "Leider einer der beiden Mieter selbst" - ohne die richtige Sicht der Dinge für sich selbst, den "Mitmieter" und natürlich auch den Vermieter.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.