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Gesetzliche Krankenversicherung: 3 Monate weiterversichert ?

 
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Matscher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:38    Titel: Gesetzliche Krankenversicherung: 3 Monate weiterversichert ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende knifflige Frage möchte ich stellen. Meine Lebenspartnerin wird demnächst ALG2 Empfängerin sein. Aufgrund meines Einkommens rechnen wir mit einem Nullbescheid.
Normalerweise müsste sie sich jetzt bei ihrer Krankenkasse selbst weiterversichern. Da habe ich etwas von ca. 140 Euro/Monat gehört. Jetzt kommt aber hinzu, dass wir in naher Zukunft heiraten, und wir sie dann bei mir familienversichern können.

Jetzt habe ich gehört, dass man sich bei einer gesetzl. Krankenkasse auch bis zu 3 Monate rückwirkend weiterversichern kann. Soll heißen, wenn in den 3 Monaten etwas passiert, dann kann man sich rückwirkend anmelden und die Beiträge nachzahlen. So könnten wir die Zeit bis zur Hochzeit und der damit verbundenen Familienversicherung auch ohne Extra-Kosten überbrücken. Stimmt das ?

Vielen Dank für die Hilfe.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Es ist tatsächlich so, dass die freiwillige Weiterversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft angezeigt werden muss. Die Mitgliedschaft beginnt dann rückwirkend seit Ausscheiden aus der Versicherungspflicht.

Angenommen, Ihre Freundin scheidet am 31.3.05 aus der Versicherungspflicht aus. So muss Ihre Freundin innerhalb vom 1.4 bis 30.6.05 die freiwillige Weiterversicherung beantragen.
Wenn Sie jedoch bereits mitte Juni heiraten und Ihre Freundin ab diesem Zeitpunkt bei Ihnen familienversichert werden kann, können Sie es schon so machen, dass Ihre Freundin nur dann die freiwillige Versicherung beantragt, wenn sie in der Zeit vom 29.4 bis zu Ihrer Hochzeit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen muss.

Innerhalb der ersten 4 Wochen nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht hat Ihre Freundin auch einen nachgehenden Leistugnsanspruch.

Die Variante, sich nur dann zu versichern, wenn man die Versicherung auch wirklich benötigt, ist unter Umständen auch recht riskant. Wenn Ihre Freundin zum Beispiel einen schweren Unfall hat, weshalb sie die freiwillige Versicherung nicht beantragen kann (Koma) kann sie sich nicht mehr rückwirkend versichern und hat sehr hohe Krankenhausrechnungen zu tragen.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

War es nicht so das in diesem Fall die berüchtigten 1-Euro-Alg2 gewährt wird und damit die Versicherung gewährleistet ist? Ich würde da noch einmal beim Amt nachfragen.

Ansonsten wäre die Krankenkasse das letzte wo ich spaaren würde... Wie Stefanie145 schon sagte, das man in eine Notlage kommt geht oft schneller als man denkt.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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