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Hat die Versicherung Recht ?

 
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konfern
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:40    Titel: Hat die Versicherung Recht ? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich habe am 06.11.04 einen Antrag für eine Krankenzusatzversicherung gestellt um mich ab dem 01.12.04 versichern zu lassen.
Am 04.12.4 musste ich mich stationär behandeln lassen.
Am 15.01.05 bekam ich den Versicherungsschein. Auf dem Versicherungsschein steht, daß der Versicherungsbeginn der 1.12.04 ist.
Jetzt hat mir die Versicherung wieder gekündigt, mit der Begründung ich hätte den stationären Aufenthalt der Versicherung vor Ausstellung des Versicherungsscheines mitteilen müssen. Ist die Kündigung rechtens ?

Besten Dank für Antworten
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist rechtens, da die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht bis zur Zusendung des Versicherungsscheins gilt. D. h., Sie müssen alle erheblichen Umstände, die für eine Risikoeinstufung seitens des Versicherers notwendig sind, bis zu diesem Datum mitteilen (hier der 15.1.).

Ein stationärer Aufenthalt erscheint mir in jedem Fall erheblich. Die Gesundheitsfragen im Antrag gelten im Zweifelsfall auch als erheblich. Dort wird mit Sicherheit auch nach stationären Aufenthalten gefragt.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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