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Versicherungsnehmer vs. versicherte Person

 
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ltb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:08    Titel: Versicherungsnehmer vs. versicherte Person Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einer Kapitallebensversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht ein und die selbe Person. Der Versicherungsnehmer stirbt.

Gibt es für diesen Fall nach allgemeinen Versicherungsrecht die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge weiterzahlt?

Oder lässt sich das nur über die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens klären?

Sind Unterhemen bekannt, die solche Bedingungen mit aufnehmen?

Was ist ansonsten in einem Fall zu berücksichtigen? Geht die Versicherung nun automatisch auf die versicherte Person auch als Versicherungsnehmer über? Welche Rechte hat diese Person denn dann? Kündigung?

Das waren jetzt eine Menge Fragen über deren Beantwortung ich mich, auch zum Teil, sehr freuen würde.

Viele Grüße
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn die versicherte Person stirbt.

Stirbt der VN, ist normalerweise schon bei Antragstellung geregelt worden, dass dann die versicherte Person den Vertrag übernimmt und somit in die Rechte und Pflichten eintritt.

Eine Weiterzahlung der Beiträge gibt es nur in der Termfix-Versicherung (sozusagen eine Versicherung auf festen Termin, z. b. für Kinder, die mal Geld für ihre Ausbildung erhalten sollen).

Der Versorger (Oma, Elternteil...) ist hierbei Versicherungsnehmer und gleichzeitig versicherte Person mit einer festgelegten Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall. Im Todesfall ist das Kind widerruflich bezugsberechtigt.

Verstirbt nun der Versorger, tritt der Versicherungsfall ein. Dadurch wird das Kind unwiderruflich bezugsberechtigt. Es werden keine Beiträge mehr gezahlt. Zum festen Termin (der Ablaufzeitpunkt lt. Police) bekommt das Kind (und zwar nur das Kind, niemand anderes) die Versicherungssumme plus Überschussanteile. Der Vertrag ruht also bis dahin, die Auszahlungssumme ist in jedem Fall garantiert.

Erlebt der Versorger den Auszahlungszeitpunkt (Vertragsende lt. Police), kann er über den Betrag frei verfügen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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