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Verjährung bei Telefon Rechnung???

 
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yodatortenboxer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 20:05    Titel: Verjährung bei Telefon Rechnung??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da einmal ein Fallbeispiel:

Ein normaler Kunde bei der Anbieter X bekommt eine Mahnung von einem anderem CallByCall Anbieter über einen Betrag X den er bis Ende Juni 2005 bezahlen soll.
Dem Kunden ist nicht bewusst dieses angemahnte Telefonat gemacht zu haben.
Beim genaueren durchlesen fällt ihm auf das es sich hierbei um ein Telefonat von einer Rechnung vom März 2002 handel, also dieses Telefonat schon über drei Jahre her ist.
Die Telefonrechnung aus dem Jahr 2002, worauf sich diese Mahnung beruft, hat der Kunde noch und dieses Telefonatwird dort auch aufgeführt.
Auf den alten Kontoauszügen aus dem besagten Monatist keine Abbuchung oder Rückbuchung einer Telekomrechnung ersichtlich. Vermutlich wurde dieser Betrag damals bar per Überweisungsvordruck überwiesen. Der Betrag wurde aber definitiv an die Anbieter X überwiesen und die müsste es dann doch an die andere Firma weiter überweisen.

Der CallByCall-Anbieter verweistbei dem Problem auf die Anbieter X um den Verbleib des Betrages zu klären und die Anbieter X verweist auf den CallByCall-Anbieter. Geschockt

Frage:
Kann dieser CallByCall-Anbieter einfach nach über 3 Jahren eine Mahnung schreibenund direkt eine Mahngebühr erheben?
Der Kunde weis definitiv das er nie eine Rechnung von dieser Firma bekommen hatte und nun bekommt er eine Rechnung mit einer Mahngebühr.

Danke im Voraus
mfg yt
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist nicht verantwortlich was die Anbieter X mit den beiträgen macht
Alles ist von Deiner Seite bezahlt
Der Rest liegt nicht mehr in Deinen Händen
Nichts machen und abwarten

gruß
dani
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:52    Titel: Re: Verjährung bei Telefon Rechnung??? Antworten mit Zitat

yodatortenboxer hat folgendes geschrieben::
Kann dieser CallByCall-Anbieter einfach nach über 3 Jahren eine Mahnung schreibenund direkt eine Mahngebühr erheben?

Die Verjährung dieser Forderung greift erst mit Ablauf des 31. Dezember 2005.
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yodatortenboxer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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Zimi54
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 11:13    Titel: Anbieter X GmbH Antworten mit Zitat

auch ich habe heute eine Mahnung bekommen. Einen Rechnung vom 20.01.2003 wurde angeblich nicht beglichen. Betrag: 1,95 Euro + 5,-- Euro Mahngebühr.
Wir benutzen desöfteren diese Vorwahl für Ferngespräche. Die dt. Anbieter X verechnet uns die gelisteten Gspräche.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass diese besagte Forderung entstanden ist.
Ich würde auch die 1,95 begleichen ohne nach einem Beweis zu fragen. Mich stört die Mahngebühr!!
Habe ich eine Chance, wenn ich nur die entstanden 1,95 begleiche? Geschockt Geschockt
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

vermutlich wird die sache dann seitens der call firma ausgebucht.
rechnungsnummer auf dem überweisungsbeleg nicht vergessen

gruß
danyb
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tazmanian
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!!!

hat sich da eigentlich was bei euch getan wegen der Mahnungen?Hab heute nämlich auch Post bekommen...0,46 für 05.03 und 1,29 für 10.02 Plus eben die schon erwähnten 5Teuronen Mahngebühren.Meines erachtens is das mal arg lange her.Außerdem wurde das ganze an unseren Großen Supertelefonanbieter überwiesen.Wäre also nett wenn sich nochmal einer zu äußern könnte wie ihr so verblieben seid.

Grüße aus Berlin

MFG Tazmanian
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yodatortenboxer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Meinermeinung nach bin ich nicht gerade einen guten weg gegangen, aber ich habe das Geld einfach überwiesen.

Dieser Call-By-Call Anbieter hat bei mir eine 0180er Nummer für den Support. Wenn ich da anrufen würde kostet es mich zum schluss mehr als wenn ich es gleich bezahle.
Bei dem "Big Boss im Telefonieren" habe ich ebenfalls angerufen da die ja eine 0800er Nummer haben und hab nachgefragt was mit dem Geld ist was ich dehnen damals überwiesen hatte bzw. warum der Call-By-Call Anbieter sein Geld nicht bekommen hatte.
Die meinten das ich es schriftlich an den "Big Boss im Telefonieren" schreiben soll und die das ganze dann erst einmal überprüfen müssten. Dazu soll ich wenn es geht die Rechnungen alle als Kopie mit beifügen, dann würde es schneller gehen.
Das gleiche müsste ich dann auch bei den Call-By-Call Anbieter machen damit ich meinen Zahltermin bei dehnen nicht verpasse und das ganze in die Mahnung geht.
Da kommen dann auch wieder kosten in Form von Porto auf mich zu.

Ich habe also das ganze einmal hochgerechnet und war der Meinung das egal was ich mache ich Kosten habe. Außerdem habe ich noch die Zeit berechnet die ich brauche um das alles fertig zu machen und es zur Post zu bringen usw.
Dann kommt von dehnen eine Antwort und da muss ich wieder Antworten...
...und dann der ganze Ärger den ich mit jeden Telefonat oder Schriftstück habe weil die es dann bestimmt nicht alle verstehen und das mich dann wieder aufregt.

Mir ist es dann durch den ganzen Aufwand den ich habe einfach nicht mehr wert gewesen.

Klar könnte man dan eine Hochrechnung machen und sagen das es der falsche Weg ist:
2 Euro pro Kunden auf 10000 Kunden gerechnet sind 20000 Euro die sie eventuell zusätzlich einnehmen

Auf der anderen Seite sehe ich aber das ich diesen Anbieter bestimmt nie wieder benutzen werde und das dadurch sein eventueller Verlust viel höher sein wird.
Und wenn das dann jeder dieser 10000 Kunden macht haben die zwar kurzzeitig laut Beispiel diese 20000 Euro, aber langfristig nichts mehr von diesen Kunden.

Falls es jemand anders gemacht hat und einen Erfolg oder auch Misserfolg hatte währe ich ebenfalls daran interessiert wieviel er/sie dafür machen musste und wie lange es sich hingezogen hat..

gruß yt
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tazmanian
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

...bin ja auch schwer am überlegen ob ich nicht einfach zahle,nur um meine ruhe zu haben.andererseits wie schon geschrieben...wenn das alle machen.

was ich wohl machen werde,ich zahle denen die 1,29.die 0,46 behalt ich ein indem ich mich auf diese verjährungsklausel stütze(war irgendwas mim §8 oder so)und die 5 euronen mahngebühren von 5euro zahl ich erstmal auch nicht,da ich hier im forum irgendwo gelesen habe das seit 2002 keine mahnkosten erhoben werden dürfen.allerdings muß ich mir da erst noch den genauen gesetzestext und paragraphen raussuchen.also momentan bin ich drauf und dran es anzulegen was die denn nach so langer zeit von mir wollen...

mfg tazmanian
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msw
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

habe auch eine Mahnung von dem Call-by-Call Anbieter bekommen, natürlich auch die besagten 5 Euro Mahngebühr oben drauf. Telefoniert habe ich 2 €. Da ich von der T-Com seit Ende 2002 zu einem anderen Anbieter gewechselt bin, bin ich bei der der T-Com auch nicht mehr im Bestand. Alles recht lästig, bis dato habe ich auch noch nicht den Call-by-Call Anbieter sein Geld überwiesen, da ich der Meinung bin, das Geld bezahlt zu haben. Bei der T-Com hatte ich bei Vertragsschluss ein Guthaben von 5,xx €, das mir nie ausgezahlt wurde, mit Hinblick darauf, falls noch ausstehende Forderungen von Call-by-Call Anbietern kommen sollten - da kann ich erst recht nicht nachvollziehen, warum die ihr Geld nicht bekommen haben.

Zur Verjährung habe ich folgendes gefunden:
Der Gesetzgeber hat in Artikel 229 § 12 Abs. II EGBGB festgelegt, dass für am 14.12.2004 noch nicht verjährte Forderungen die neue Verjährung greift. Dies betrifft alle Forderungen aus 2002 die nunmehr statt zum 31.12.2004 zum 31.12.2005 verjähren.

Meine Frage dazu: wann lebt eine Verjährung wieder auf bzw. beginnt von neuem, reicht der Schriebs einer Mahnung (vom April diesen Jahres) aus oder bedarf es dazu
mehr - Mahnbescheid beispielsweise?

Danke. msw
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