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Verfasst am: 14.06.05, 10:07 Titel: Mahnbescheid wegen "rückständiger" Miete
ich hab folgendes etwas ausserordentliches Problem.
Ich wohne seit etwa 2002 in einer Wohnung, da der Eigentümer des Hauses gewisse "Probleme" hat wurde das Haus mitte Januar 2005 zwangsversteigert, gezahlt habe ich die Januar-Miete noch an den alten Eigentümer da mir das als richtig erschien.
Die Februar und März-Miete habe ich dann an den neuen Eigentümer überwiesen.
Anfang April wies mich meine Bank darauf hin das es mit dem neuen Eigentümer wohl finanzielle Probleme gibt und die Bank als Gläubiger eine erneute Versteigerung und die Zwangsverwaltung beantragt hat.
Der neue Eigentümer wollte dann noch eine Miete als Barzahlung haben, worauf ich nicht einging.
Die April-Miete und Mai-Miete haben ich dann an den Zwangsverwalter jeweils am Ende des Monats überwiesen, wie ich es beim alten Eigentümer immer gemacht habe.
Nun bekomme ich einen Mahnbescheid vom Zwangsverwalter wegen Mietrückstands von einer Monatsmiete da ich meine Miete generell am Monatsende überweise. Zugleich die Androhung einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstandes.
Nun meine konkrete Frage, wenn jemand seine Miete nicht einen Monat im Vorraus bezahlt (laut dem Zwangsverwalter ist das Gesetz) sondern erst am Ende des Monats, befindet man sich dann wirklich im Mietrückstand ? Laut dem alten Eigentümer nicht. Und ist das insbesondere ein Grund für eine fristlose Kündigung ?
Verfasst am: 14.06.05, 10:22 Titel: Re: Mahnbescheid wegen "rückständiger" Miete
eskosol hat folgendes geschrieben::
Nun meine konkrete Frage, wenn jemand seine Miete nicht einen Monat im Vorraus bezahlt (laut dem Zwangsverwalter ist das Gesetz) sondern erst am Ende des Monats, befindet man sich dann wirklich im Mietrückstand ? Laut dem alten Eigentümer nicht. Und ist das insbesondere ein Grund für eine fristlose Kündigung ?
Was sagt denn Ihr Mietvertrag zur Fälligkeit der Mietzahlungen?
Es kommt drauf an was im Mietvertrag vereinbart ist, ist dort die Zahlung zum dritten Werktag eines Monats vereinbart muss auch die Miete dann beim VM/Zwangsverwalter auf dem Konto sein. Sollte im Mietvertrag etwas anderes stehen gilt das, wird auf das Gesetz verwiesen gilt das die Miete bis zum dritten Werktag da sein muss.
Unpünktliches Zahlen der Miete kann über einen längeren Zeitraum ein Kündigungsgrund werden. Vorausgesetzt es wird fleissig abgemahnt.
Verfasst am: 14.06.05, 10:25 Titel: Re: Mahnbescheid wegen "rückständiger" Miete
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
eskosol hat folgendes geschrieben::
Nun meine konkrete Frage, wenn jemand seine Miete nicht einen Monat im Vorraus bezahlt (laut dem Zwangsverwalter ist das Gesetz) sondern erst am Ende des Monats, befindet man sich dann wirklich im Mietrückstand ? Laut dem alten Eigentümer nicht. Und ist das insbesondere ein Grund für eine fristlose Kündigung ?
Was sagt denn Ihr Mietvertrag zur Fälligkeit der Mietzahlungen?
gar nichts, das hat sich damals so ergeben da die Küche zum Zeitpunkt des Einzugs noch nicht eingebaut war und ich damals dadurch erst am Ende des Monats die Miete bezahlt habe, das haben wir dann so beibehalten und der alte Vermieter hat auch nie etwas dagegen gesagt.
Folgendes stellt eine allgemeine Meinung zum Thema dar und ist nicht als Beratung im konkreten Fall zu verstehen:
Wenn im Mietvertrag einzelne Punkte nicht geregelt sind, so gilt die gesetzl. Regelung. Hierzu ein Zitat:
BGB hat folgendes geschrieben::
§ 556b
Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Anmerkung: Ein Samstag ist auch ein Werktag. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Fristlos kündigen geht wegen einer Miete nicht, da braucht man 2 oder mehr !
Wenn bisher die Zahlung am Monatsende üblich war - auch wenn der Mietvertrag anders lauten sollte (was er nicht einmal tut) - kann ein Richter entscheiden, dass diese Zahlungsmodalität Usus geworden ist und nicht moniert werden kann. Da jetzt aber ein neuer Besitzer da ist, ist das schon etwas schwieriger.
In Zukunft würde ich aber - um Streit zu vermeiden - im voraus zahlen.
Ohne genaues zu wissen, halte ich es für nicht üblich, einen (gerichtlichen) Mahnbescheid zu schicken ohne vorher "normal" gemahnt zu haben (oder war es keine GERICHTLICHE Mahnung = Mahnbescheid?). Eine normale Mahnung wäre ja OK, nur die Androhung der Kündigung etwas übers Ziel hinausgeschossen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Fristlos kündigen geht wegen einer Miete nicht, da braucht man 2 oder mehr !
Aber möglicherweise, wenn der Mieter ständig zu spät zahlt und mehrfach abgemahnt wird. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
na ja, wegen dem Mahnbescheid mach ich mir gar keine Gedanken, der betrifft die Miete März die längst bezahlt ist und man kann irgendwie schlecht einen Mahnbescheid für eine längst bezahlte Rechnung erwirken nur weil es sein kann das diese verspätet bezahlt wurde.
Abgemahnt wurde ich überhaupt noch nie.
Und ein gerichtlicher Mahnbescheid ist es, hab aber gleich Einspruch eingelegt. Kurios finde ich noch das der Mahnbescheid vom Zwangsverwalter erwirkt wurde, jedoch für die März-Miete, gemäß dem Beschluss vom Amtsgericht das ein Zwangsverwalter eingesetzt wird ist der aber erst ab dem 20.04. überhaupt zuständig und erst Zahlungen ab diesem Zeitpunkt dürfen überhaupt an den geleistet werden.
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