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Verfasst am: 14.06.05, 14:43 Titel: Hund auf die Strasse gelaufen => UNFALL !!!
Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Hund. Der Hund war nicht angeleint und lief vom Grundstück des Hundehalters auf die Strasse (Landstrasse, erlaubte Geschwindigkeit 70km/h). Ich fuhr ca. 70-75 km/h als der Hund kurz vor mir aus der Ausfahrt geschossen kam. Der Halter hat zwar gleich eingesehen, dass es seine Schuld war, aber nun zahlt seine Versicherung nicht bzw. nur teilweise.
Ich hatte mich direkt am nächsten Werktag mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und noch einen Tag später einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 1200 Euro rübergefaxt. Es dauerte dann fast eine Woche, bis ich etwas von der Versicherung hörte und zwar nur, dass ich noch Bilder schicken sollte; was ich noch am selben Tag gemacht habe. Wiederum 3 Tage später hiess es dann, dass bei der Höhe des Schadens noch ein Gutachten gemacht werden sollte.
Ich bin dann also mit meinem Auto zu diesem Gutachter gefahren, habe ihm eine Kopie des Kostenvoranschlages dagelassen und er sagt mir, dass die angegebenen Reparaturen soweit in Ordnung wären und dass sein Gutachten ähnlich ausfallen wird.
Es dauerte dann wiederum 1 Woche (ich hatte jeden Tag bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Versicherung angerufen) bis mir endlich zugesagt wurde, dass der Fall kurzfristig abgeschlossen werden würde.
Und heute bekam ich dann endlich einen Brief von der Versicherung mit einem Scheck (allerdings nur über 596,84 Euro!!!) Und in diesem Brief stand folgendes:
".... anbei erhalten Sie einen Verrechnungsscheck über 596,84 Euro Nettoreparaturkosten lt. Gutachten.
Halter von Kfz. haften bei Unfällen allein aus der Betriebsgefahr (§7 StVG). Nur in äußerst seltenen Fällen höherer Gewalt kann sich der Kfz-Halter entlasten. Da eine solche Ausnahme hier nicht vorliegt, haben wir eine Mithaftung von 20 % berücksichtigt. Die anteilige Mehrwertsteuer erstatten wir nach Erhalt der Originalreparaturrechnung."
Ist das nun so in Ordnung? Wieso bekomme ich nicht den vollen Betrag? Wenn die 596,84 Euro nur 80 % des Gesamtbetrages sind, dann sind folglich 100 % 746,05 Euro zzgl. der Mehrwertsteuer wären das dann 865,42 Euro anstelle von meinem Kostenvoranschlage von knapp 1200 Euro.
Ich habe jetzt erst einmal das Gutachten angefordert, um zu sehen was der Gutachter denn nun aufgeschrieben hat. Aber stehen mir denn dann nicht trotzdem die 100% zu?
Lassen wir mal die konkreten Summen außen vor, so ist zu sagen, das aus dem Betriebeines KFZ immer eine Mitschuld am Schaden an Personen oder Sachen resultiert (§7StVG). Wie groß diese ist, sagen einschlägige Urteile. Kann man also hier nicht im Detail beantworten. Das Gutachten hätten Sie jedoch längst in Kopie haben müssen. Also bitte anfordern, und bei Zweifeln einen Anwalt einschalten.
Beste Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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