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Spanien - Unkorrekte Hausverwaltung und Präsident

 
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sasu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:35    Titel: Spanien - Unkorrekte Hausverwaltung und Präsident Antworten mit Zitat

Wir leben schon seit längerer Zeit im Süden Spaniens in einer größeren Eigentumsanlage. Vor 3 Jahren wurde ein neuer Vorsitzender und Verwalter gewählt, der frei nach Lust und Laune schaltet und waltet: z.B. werden Comunidadzahlungen der Eigentümer für undefinierbare Rechnungen verwendet, Eigentümerversammlungen werden einen Tag vorher angekündigt, bei Abstimmungen werden Stimmen unterschlagen, den Eigentümern kein Einblick in Buchhaltung gewährt ..... usw. Ich weiss, das einfachste wäre eine Abwahl - aber nur ca. 20 % der Eigentümer leben hier in der Anlage. Die meisten sind gutsituierte "Nicht-Spanier", die schön fleissig zahlen und ein paar Wochen Urlaub hier verbringen. Und dem Präsidenten eine Dauervollmacht gegeben haben, damit man sich ja nicht um etwas kümmern muss.
Laut Auskunft von 2 spanischen Anwälten, kann man schon was (was genau, konnte oder wollte uns keiner sagen) machen, aber es dauert lange und vor allem kann es sehr teuer werden. Noch dazu haben einige der Dauerwohner schon die ersten Repressalien zu spüren bekommen - totes Telefon, stundenweise kein Wasser oder Strom.
Wir sind zur Zeit wirklich ratlos!
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sasu,

und wo ist die Frage?

Natürlich kann man "etwas" machen. Aber um es gleich vorauszuschicken: Ohne detaillierte Kenntnisse der genauen Umstände -und für deren Schilderung ist dieses Forum eigentlich nicht gedacht- wird man Ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen können.

Es stehen im span. WEG diverse Möglichkeiten zur Verfügung, um Mißbräuche und Fehlentwicklungen zu verhindern oder zu bekämpfen... Um auf dieser Klaviatur spielen zu können, sind aber genauso wie im deutschen WEG fundierte Kenntnisse nötig.

Da dies in der Regel auch die "Bösen" wissen, sollte sich ein Anwalt um die Sache kümmern, der ggf. auch ohne Probleme mit den "Nicht-Spaniern" kommunizieren kann.
Und billig wird das mit Sicherheit nicht!

Gruß
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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sasu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Herr Beyer,

habe echt übersehen meine Frage zu formulieren. Eigentlich wollten wir wissen, wie wir uns auch ohne Rechtsanwalt wehren können (auch wenn jeder etwas zu den Kosten beiträgt, werden wir uns dies nicht leisten können). Wir dachten an Erfahrungen durch Forumsleser oder Hinweise zu Internetinformationen.

Nun haben wir aber es schon mal geschafft, einen flüchtigen Blick in die Buchhaltung zu erhalten und festgestellt, dass anscheinend vor 2 Jahren die Bezahlung einer Versicherung "primas de seguros (Complejo)" eingestellt wurde und es wird nichts mehr in dieser Art bezahlt.
Nun unsere Frage: gibt es im spanischen Recht eine Verpflichtung, dass eine Eigentümergemeinschaft eine Versicherung für das Sondereigentum abschliessen muss?

Gruss

Sasu
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