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Haftpflichtversicherungsschaden?

 
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Volrath
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 17:15    Titel: Haftpflichtversicherungsschaden? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und bei meinen Eltern mitversichert.

Vor einigen Tagen bin ich beim Rasenmähen bei meinem Nachbarn gegen Taschengeldauffbesserung mit einem Rasenmähertrecker desselben über einen metallernen Torstopper gefahren.
Dieses hat den Trecker stark beschadigt und die Reparatur soll ca. 600 Euro kosten.

Nun ist meine Frage ob dieses mit der Haftpflichtversicherung meiner Eltern beglichen werden kann bzw. sich in meiner Schilderung des Ablaufs ungünstige Formulierungen enthalten sind.

Vielen Dank im vorraus
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, der immer wiederkehrende Fall: Das ist eine s. g. Gefälligkeitsleistung und somit nicht versichert, außer es handelt sich um ein Deckungskonzept welches dieses speziell mit einschließt. Bitte fragen Sie Ihren Vertreter oder die Versicherung.
Ich persönlich beantworte Fragen nach richtigen Formulierungen generell nicht, da Sie bitte immer den korrekten Sachverhalt angeben sollten. Alles andere ist Versicherungsbetrug und geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Ich bitte um Verständniss für meine etwas "klare" Antwort.
Grüße Thom
_________________
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

halt halt!

"versichert" ist die sache schon, nur leistet die PHV in diesem falle versicherungschutz für die abwehr der unberechtigten ansprüche!

der geschädigte hat, wenn er sich eine gefälligkeit erweisen lässt, keinen anspruch auf schadenersatz bei leicht fahrlässig verursachten schäden.

edit: ergänzung:
kein versicherungschutz würde bedeuten, dass keine "deckung" besteht,
hier besteht aber deckung, allerdings keine "haftung" des schadenverursachers.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 15.06.05, 09:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Volrath: Dein Nachbar könnte ja auch ein Gartenbauunternehmen fürs Rasenmähen beauftragen. Das wäre für ihn aber wahrscheinlich immer noch teurer, als wenn du für kleines Geld diese Arbeiten übernimmst und dabei der Rasenmäher mal kaputt geht.

Aus diesem Grund wird deine Private Haftpflichtversicherung nix bezahlen, was ja auch vom Grunde her richtig ist. Zu speziellem Versicherungsschutz, wie Thom schon sagte, in die Police schauen oder euren betreuer fragen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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